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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Was ist der Datenabruf?

Der Datenabruf ist ein Serviceangebot von Steuererklaerung-Polizei.de. Über den Datenabruf können Sie personenbezogene Daten, die bei Ihrem Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren.

Hinweis: Es können immer nur die Daten für die letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden, d. h. im Jahr 2024 können die Daten für 2023, 2022, 2021 und 2020 abgerufen werden. 

 

Nach der einmaligen Freischaltung des Datenabrufs stellt die Finanzverwaltung Ihre Daten in der Regel innerhalb von 48 Stunden zur Verfügung. Sobald die Daten einsehbar sind, informieren wir Sie per E-Mail. Alle Daten können Sie dann über die Seite "Meine Steuererklärung" auch in Ihren Steuerfall importieren. Sollte Ihr Finanzamt neue Daten für Sie bereitstellen, benachrichtigen wir Sie zukünftig automatisch.

Folgende, bei der Steuerverwaltung zu Ihrer Person gespeicherte Daten, werden Ihnen im Rahmen der sogenannten "vorausgefüllte Steuererklärung" (kurz: VaSt) durch die Finanzverwaltung bereitgestellt:

  • Stammdaten des Steuerkontoinhabers, u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Bankverbindung
  • Informationen zur Religionszugehörigkeit
  • vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
  • Rentenbezugsmitteilung über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, aus privaten Rentenversicherungen oder aus Altersvorsorgeverträgen
  • Bescheinigung von Versicherungsbeiträgen - insbesondere zu gezahlten und erstatteten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Altersvorsorgeaufwendungen
  • Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-Rente)
  • Beiträge zur Riester-Rente
  • Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosen-, Eltern- oder  Krankengeld

Der Datenumfang soll in den nächsten Jahren schrittweise erweitert werden. Es ist geplant, zukünftig weitere elektronische Daten zu sammeln und diese dem Steuerbürger zum Datenabruf zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören u. a.:

  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Teile der Anlage V (z.B. Einheitswertaktenzeichen, Lage des Grundstücks)
  • Zuwendungsbestätigungen (Spenden)
  • Grad der Behinderung

Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden 2016 mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens geschaffen werden.

Mit dem Datenabruf können die genannten Informationen angezeigt und auch automatisch in Ihre Einkommensteuererklärung übernommen werden. Auch wenn Sie elektronische Daten abrufen und übernehmen, können alle Angaben anschließend immer noch manuell ändern und ggf. korrigieren.

Wichtig: Nehmen Sie Änderungen vor, weil Ihrer Meinung nach dem Finanzamt fehlerhafte oder veraltete Daten vorliegen, sollten Sie die Änderung auch gegenüber dem Fiskus nachweisen. Ansonsten werden die von Ihnen gemachten Änderungen sehr wahrscheinlich wieder zu Ihrem Nachteil gestrichen.

 

Online-Abgabe Ihrer Steuererklärung

Wenn Sie den Datenabruf in Steuererklaerung-Polizei.de freigeschaltet haben, kann die Übermittlung der Steuererklärung sofort erfolgen. Hierzu werden die Stammdaten des Steuerkontoinhabers (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), die bei der Steuerverwaltung über Sie gespeichert sind, zur Identifizierung mit den Angaben in der Steuererklärung geprüft.

 

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Steuererklaerung-Polizei.de berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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