Ohne den betrieblichen bzw. beruflichen Anteil Ihrer Telekommunikationskosten umständlich nachweisen zu müssen, können Sie einen bestimmten Pauschalbetrag Ihrer Monatsrechnung als Betriebsausgaben geltend machen: Absetzbar sind 20% des monatlichen Rechnungsbetrages, höchstens 20 Euro monatlich.
Falls Ihre betrieblich bedingten Telefonkosten die Pauschale von 20% übersteigen, ist der Einzelnachweis sinnvoll. Hierzu müssen Sie den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachweisen und können diesen beruflichen Anteil dann für das ganze Jahr zugrunde legen. Das Finanzamt verlangt diesen Nachweis jedes Jahr aufs Neue.
Anschaffungskosten für Telefoneinrichtung, Anrufbeantworter, Faxgerät bis 800 Euro netto können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden.