Ja, auch Eltern, die eine Versicherung für ein Kind abgeschlossen haben, beispielsweise eine Unfallversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung, können die Beiträge hierfür in der Steuererklärung angeben.
Wichtig
Versicherungsnehmer sind Sie selbst. Der Vertrag muss also auf Ihren Namen laufen, wer der Versicherte ist, ist unwesentlich. Es zählt die Beitragszahlung.
Bewertungen des Textes: Kann ich Versicherungen, die ich für mein Kind zahle, in der Steuererklärung angeben?
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