Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen
Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall können Sie für Ihren Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.