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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


(2021) Wie sichere ich den Kindergeldanspruch, wenn mein Kind keinen Arbeitsplatz findet?

Wenn Ihr Kind arbeitslos ist, können Sie bis zum 21. Geburtstag weiterhin Kindergeld bzw. die steuerlichen Freibeträge erhalten.

Ein Minijob bis zu 450 Euro gefährdet Ihren Kindergeldanspruch nicht. Allerdings muss das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sein. Unabhängig davon sollten, bzw. müssen Sie aber auch die Familienkasse frühzeitig informieren, wenn sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht.

Tipp

Solange Ihr Kind nicht mehr als 15 Wochenstunden tätig ist, kann es weiter als arbeitsuchend gemeldet bleiben. Auch eine geringfügige Beschäftigung ist unschädlich für Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind in dieser Beschäftigung unter der Einkommensgrenze von 450 Euro brutto pro Monat bleibt.

Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass kein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer Krankheit nicht beginnen kann und das Ende der Erkrankung nicht absehbar ist (BFH-Urteil vom 12.11.2020, III R 49/18).

Rechner
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  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Steuererklaerung-Polizei.de berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
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