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(2022) Wie hoch ist die Förderung durch Arbeitnehmersparzulagen und staatliche Zulagen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuer 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Wie hoch ist die Förderung durch Arbeitnehmersparzulagen und staatliche Zulagen?

Anspruch auf die Arbeitnehmersparlage haben Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet:

  • Beim Beteiligungssparen (z. B. Investmentfonds) liegt die Grenze bei 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro).
  • Beim Bausparen liegt die Grenze bei 17.900 Euro (Verheiratete 35.800 Euro).

Bleibt man unter den jeweiligen Einkommensgrenzen, kann der zusätzliche Geldsegen durch die Zulagen vom Staat schon lohnend sein:
Die Arbeitnehmersparzulage beläuft sich beim Beteiligungssparen auf 20 Prozent der jährlichen Sparzahlungen.

Beispiel

Wer den Höchstbetrag von 400 Euro einzahlt, bekommt so jährliche staatliche Zulagen von 80 Euro. Da alle vwL-Sparverträge mindestens sechs Jahre laufen müssen, kommen immerhin 480 Euro zusammen, die der Staat dem Sparer drauflegt.

Beim Bausparen beträgt die Förderung zwar nur neun Prozent - aber hier liegt die geförderte Sparleistung auch höher: Auf maximal 470 Euro Einzahlungen im Jahr erhalten Arbeitnehmer jährlich 43 Euro (gerundet). Das wären dann 258 Euro in sechs Jahren, die der Staat obendrauf legt.

Wohnungsbauprämie
Und noch ein Pluspunkt für Bausparer: Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer, dessen zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro (Ledige) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete) liegt, Anspruch auf die Wohnungsbauprämie (WoP). Ab dem 1.1.2021 wird die Wohnungsbauprämie deutlich verbessert, und zwar auch für bestehende Verträge. Verbessert werden

  • die Prämie von 8,8 Prozent auf 10 Prozent,
  • der Sparhöchstbetrag von 512 Euro / 1 024 Euro auf 700 Euro / 1 400 Euro ,
  • die Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) von 25 600 Euro / 51 200 Euro auf 35 000 Euro / 70 000 Euro (Ledige / Verheiratete).

Hinweis: Für das Bausparen gibt es drei verschiedene staatliche Förderungen: Überweist der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen - auch aus eigenem Gehalt - auf einen Bausparvertrag, erhalten Sie dafür die Arbeitnehmer-Sparzulage. Zahlen Sie eigene Beiträge selber auf den Bausparvertrag ein, können Sie die Wohnungsbauprämie bekommen. Und zum dritten können Sie seit 2008 für eigene Beiträge in einen zertifizierten Bausparvertrag wahlweise auch die Riester-Förderung beanspruchen.

Auch zur Tilgung eines Baukredits kann man die vermögenswirksamen Leistungen einsetzen und auch hierbei die Arbeitnehmersparzulage bekommen, solange man unter der Einkommensgrenze liegt. Wenn der Kreditgeber eine zusätzliche Tilgung zulässt, kann man auf diese Weise schneller seine Bauschuld reduzieren. Zur staatlichen Förderung und den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers kommt natürlich noch die Wertentwicklung des jeweiligen Produktes hinzu. Es lohnt sich ein Vergleich unter den günstigsten Anbietern.

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Steuererklaerung-Polizei.de berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.