So richtest du den automatischen Datenabruf Schritt für Schritt ein!
Auf dieser Seite wird dir eine Übersicht über alle bereits erteilten Berechtigungen für den automatischen Datenabruf angezeigt.
Wenn du noch keine Berechtigung für den Datenabruf in deinem Kundenkonto bei Steuererklaerung-Polizei.de erteilt hast, klicke einfach auf "Berechtigung für den Datenabruf einrichten".

1. Berechtigung für den automatischen Datenabruf einrichten
Gib nun deinen Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und deine Identifikationsnummer ein, um die Berechtigung für den elektronischen Datenabruf bei Steuererklaerung-Polizei.de einzurichten und die Freischaltung bei der Steuerverwaltung zu beantragen.
Wichtig: Du kannst bei Steuererklaerung-Polizei.de für eine Person den Datenabruf nur einmal beantragen und einrichten. Hast du mehrere Kundenkonten, kann folglich nur in einem Kundenkonto der Datenabruf eingerichtet und verwaltet werden.
2. Freischaltung für den Datenabruf
Wenn die Freischaltung erfolgreich beantragt wurde, wird dir eine Bestätigungsseite angezeigt. Wie es jetzt weitergeht, hängt davon ab, ob du bereits bei ELSTER registriert bist oder nicht.
A. Du bist nicht bei ELSTER registriert:
Falls du nicht bei ELSTER registriert bist, ist die Freischaltung sehr einfach und erfolgt über das Briefersatzverfahren. Du erhältst innerhalb von wenigen Tagen automatisch von deinem Finanzamt einen 12-stelligen Freischaltcode per Post ("Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Belege").
Rufe nach dem Erhalt des Freischaltcodes einfach bei Steuererklaerung-Polizei.de die Seite "Datenabruf: Berechtigungen verwalten" auf. Übertrage den Freischaltcode sorgfältig in das vorgesehene Feld und bestätige die Eingabe mit "OK".

Die Finanzverwaltung stellt deine Daten in der Regel innerhalb der nächsten 48 Stunden zur Verfügung. Sobald die Daten einsehbar sind, informieren wir dich per E-Mail. Alle Daten kannst du dann über die Seite "Meine Steuererklärung" in deinen Steuerfall importieren. Sollte dein Finanzamt neue Daten für dich bereitstellen, benachrichtigen wir dich zukünftig automatisch.
Wichtig: Wird der Freischaltcode nicht eingegeben, verfällt der Antrag nach einer Frist von 90 Tagen.
Der Freischaltcode kann maximal 4 x falsch hintereinander eingegeben werden. Beim fünften Fehlversuch wird der Freischaltcode deaktiviert. Damit ist sowohl der Freischaltcode als auch der entsprechende Berechtigungsantrag hinfällig. In diesem Fall musst du erneut einen Antrag stellen.

B. Du bist bereits bei ELSTER registriert:
Wenn du bereits bei ELSTER registriert bist, aber noch keinen Abrufcode beantragt hast, logge dich zunächst unter Mein ELSTER ein. Gehe dort zum Bereich "Formulare & Leistungen" und wähle dann "Bescheinigungen verwalten" aus. Anschließend wähle "Zustimmung und Abrufcode".
Du erhältst deinen Abrufcode in den nächsten Tagen per Post vom Finanzamt zugeschickt.

Liegt dir bereits ein Abrufcode vor, kannst du sofort mit der Freischaltung für den Datenabruf durch Steuererklaerung-Polizei.de fortfahren. Wenn du die forium GmbH als Betreiber von Steuererklaerung-Polizei.de für den Datenabruf deiner elektronischer Daten freischalten willst, musst du wie folgt vorgehen:

Rufe als Erstes das Mein-Elster-Portal auf und logge dich ein. Danach wähle den Menüpunkt "Formulare & Leistungen", dann den Punkt "Bescheinigungen verwalten" und danach "Bescheinigungen anderer Personen" aus.
Auf dieser Seite findest du in der Berechtigungsübersicht unter "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" den Antrag der forium GmbH. Klicke auf das Häkchen-Symbol mit dem grünen Kreis, um den Antrag zu genehmigen.
Auf der Folgeseite gibst du jetzt nur noch deine PIN und deinen Abrufcode ein und klickst dann auf "Antrag genehmigen".
Steuererklaerung-Polizei.de (bzw. die forium GmbH) hat jetzt die Berechtigung erhalten, die über dich gespeicherten elektronischen Daten in deinem Namen abzurufen. Du erhältst automatisch per E-Mail eine Benachrichtigung, sobald neue Daten bei Steuererklaerung-Polizei.de bereitgestellt wurden und du diese in deinem Kundenkonto einsehen kannst.
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