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(2023) Mein Kind lebt bei meinem Ex-Partner, muss ich trotzdem Kindergeld angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Mein Kind lebt bei meinem Ex-Partner, muss ich trotzdem Kindergeld angeben?

Wenn für ein Kind Anspruch auf Kindergeld besteht, bekommt der betreuende Elternteil das Kindergeld ausbezahlt. Wenn du jedoch von deinem Partner getrennt lebst und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig bist, wird zur Berechnung des Unterhalts das Kindergeld zur Hälfte hinzugerechnet. Auf diese Weise profitierst du indirekt von der Hälfte des Kindergeldes.

Du musst deshalb in deiner Steuererklärung die Hälfte des dir zustehenden Kindergeldes angeben. Von den 250 Euro monatlichem Kindergeld, das dir im Jahr 2023 zustehen würde, trägst du also monatlich 125 Euro ein. Bist du das ganze Jahr über getrennt gewesen und hat der betreuende Elternteil in der gesamten Zeit das Kindergeld erhalten, gibst du für 2023 für das erste Kind 1.500 Euro (12 mal 125 Euro) an.

Hierzu ist es unwesentlich, ob du den vollen Unterhalt laut „Düsseldorfer Tabelle“ zahlst oder einen reduzierten Satz.

Tipp

Selbst wenn du als unterhaltspflichtiger Elternteil offiziell auf die Anrechnung des halben Kindergeldes verzichtet hast, wird dein Anspruch auf das halbe Kindergeld in die Günstigerprüfung mit einbezogen, in der das Finanzamt berechnet, ob das Kindergeld oder die Freibeträge vorteilhafter für dich sind.

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