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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Welche Kosten können nicht als Kurkosten in der Steuererklärung angegeben werden?

Nicht als außergewöhnliche Kosten absetzen können Sie:

  • Besuchsfahrten Ihres Ehepartners oder
  • Telefonkosten

Vorsicht: Eine Kur mit zu großem "Urlaubscharakter" wird ebenfalls sehr kritisch geprüft vom Finanzamt.

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