Welche Kosten können nicht als Kurkosten in der Steuererklärung angegeben werden?
Nicht als außergewöhnliche Kosten absetzen können Sie:
- Besuchsfahrten Ihres Ehepartners oder
- Telefonkosten
Vorsicht: Eine Kur mit zu großem "Urlaubscharakter" wird ebenfalls sehr kritisch geprüft vom Finanzamt.
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