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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Was kann ich machen, wenn ich die Bescheinigung von meinem Riester-Anbieter noch nicht erhalten habe?

Falls du bei Abgabe deiner Steuererklärung noch keine Anbieterbescheinigung zu deinem Riester-Vertrag vorliegen hast, sollte dich dies nicht an der Abgabe der Steuererklärung hindern. Im Allgemeinen hat der Anbieter die Daten bereits elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet. Gleichwohl gilt: Wenn du später die Anbieterbescheinigung mit der "Anlage AV" einreichst, kann auch ein bereits bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid geändert werden. Der Steuerbescheid wird nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert, wenn die "Anlage AV" und die Anbieterbescheinigung erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides eingereicht werden. Das bedeutet: Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener neuer Tatsache (OFD Niedersachsen vom 16.2.2010, S 0351-67-St 144).

Rechner
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