Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Wie kann ich den Behindertenpauschbetrag meines Kindes auf mich übertragen lassen?

Der Behindertenpauschbetrag steht eigentlich dem Kind zu. Er kann jedoch auf dich als Elternteil übertragen werden, falls dein Kind vom Pauschbetrag keinen Gebrauch macht, weil es zum Beispiel keine eigenen Einkünfte hat. Die Übertragung des Pauschbetrages erfolgt in der „Anlage Kind“.

Bist du nicht verheiratet, geschieden bzw. getrennt lebend, wird der Behindertenpauschbetrag jeweils zur Hälfte auf beide Elternteile aufgeteilt. Diese 50:50 Regelung kann auf Antrag beider Elternteile jedoch auch geändert werden.

Bist du jedoch verheiratet und wählst die Einzelveranlagung für Ehegatten, kann der Pauschbetrag - abweichend von der Möglichkeit der hälftigen Aufteilung - in einem beliebigen Verhältnis auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Der jeweils gewünschte Anteil ist in der "Anlage Kind" einzutragen.

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass der Pauschbetrag des Kindes auf gemeinsamen Antrag der Eltern auch in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufgeteilt werden (BFH-Urteil vom 20.12.2017, III R 2/17).

Rechner