Feldhilfe:
Bist du Berufskraftfahrer und willst Pauschbeträge für Übernachtungen im Kfz geltend machen?
Wenn du als Berufskraftfahrer bei mehrtägigen Fahrten im Fahrzeug übernachtest, kannst du pauschal 9 Euro pro Kalendertag ansetzen – statt der tatsächlichen Übernachtungskosten.
Diese Pauschale gilt seit dem 1. Januar 2024.
Voraussetzungen
- Du schläfst tatsächlich im Lkw oder Dienstfahrzeug.
- Für den Tag muss auch eine Verpflegungspauschale möglich sein.
Kein Anspruch bei Tagestouren
Bei eintägigen Fahrten ohne Übernachtung gilt die Pauschale nicht – auch wenn du über 8 Stunden unterwegs bist.
Einheitliche Regelung fürs ganze Jahr
Du musst dich für das ganze Jahr entscheiden: Entweder Pauschale oder tatsächliche Hotelkosten. Ein Wechsel innerhalb des Jahres ist nicht erlaubt.
Unklare Rechtslage bei An- und Abreisetagen
Unklar ist derzeit, ob die Pauschale auch an An- und Abreisetagen gilt, wenn du nicht im Fahrzeug übernachtest.
- Ein Finanzgericht hat dies abgelehnt.
- Der Fall wird aktuell vom Bundesfinanzhof geprüft (Az. VI R 6/25).
Tipp: Bei Unsicherheiten wende dich am besten an eine steuerliche Beratung.