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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Programmumfang nach § 87c AO

 

Programmumfang nach § 87c AO

Die Einkommensteuererklärung kann mit dieser Software nur für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen erstellt werden. Wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG) sind, ist eine Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung mit dieser Anwendung nicht möglich.

Folgende Anlagen zur Einkommensteuererklärung stehen nicht zur Verfügung:

  • Anlage AUS – Ausländische Einkünfte
  • Anlage N-GRE – Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
  • Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Anlage Forstwirtschaft – Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
  • Anlage WEIN – Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)

Eine detaillierte Beschreibung des Funktionsumfangs finden Sie – abhängig vom jeweiligen Steuerjahr – im Steuer-Handbuch von Steuererklaerung-Polizei.de.

Programmumfang nach § 87c AO