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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Aufenthaltsort

Auch für ein Kind, das im Ausland lebt können Sie den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Anspruch nehmen.

Wohnt das Kind im Ausland wird der Freibetrag allerdings abhängig von dem Land, in dem sich das Kind aufgehalten hat, gekürzt.



Welche Auswirkungen hat ein Auslandsaufenthalt des Kindes auf den Kinder-, den BEA- und den Ausbildungsfreibetrag?

Im Gegensatz zum Kindergeld wird der Kinderfreibetrag auch für Kinder gewährt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben. Überdies wird für diese Kinder auch der Ausbildungsfreibetrag gewährt, insofern sich diese Kinder in Schul- und Berufsausbildung befinden und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch für den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (BEA-Freibetrag).

  • Der BEA-Freibetrag beträgt für jedes Kind 1.464 Euro pro Elternteil, bei Zusammenveranlagung sind es 2.928 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahre 2023 pro Elternteil 3.012 Euro und für verheiratete Eltern 6.024 Euro.
  • Der Ausbildungsfreibetrag für ein volljähriges Kind, das auswärts wohnt, beträgt 1.200 Euro.
  • Voraussetzung für den Erhalt des Kinderfreibetrages, des BEA-Freibetrag und des Ausbildungsfreibetrags ist, dass Sie selbst im Veranlagungsjahr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland sind.

Der Wohnsitz des Kindes spielt keine Rolle, kann sich aber auf die Höhe der gewährten Freibeträge auswirken. Abhängig von den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Aufenthaltsland kann der Freibetrag um ein, zwei oder drei Viertel gekürzt werden. Um die Lebenshaltungskosten vor Ort einzustufen, gibt das Bundesfinanzministerium regelmäßig eine Ländergruppeneinteilung heraus.

Kurzfristige Auslandsaufenthalte, wie Urlaubsreisen, führen nicht zu einer Kürzung. Das gilt auch bei vorübergehenden Aufenthalten wie beispielsweise bei einer Berufsausbildung.

Welche Auswirkungen hat ein Auslandsaufenthalt des Kindes auf den Kinder-, den BEA- und den Ausbildungsfreibetrag?


Feldhilfen

Anschrift im Inland

Tragen Sie hier die Anschrift Ihres Kindes in Deutschland ein.

Zeitraum

Geben Sie hier den Zeitraum an, in dem Ihr Kind unter der oben genannten Anschrift in Deutschland gewohnt hat.

Zeitraum

Geben Sie hier den Zeitraum an, in dem Ihr Kind unter der oben genannten Anschrift im Ausland wohnhaft war.

Wichtig: Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, werden ggf. die Freibeträge für Kinder gekürzt.

Anschrift im Ausland

Tragen Sie hier die Anschrift Ihres Kindes im Ausland ein.

Wichtig: Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, werden ggf. die Freibeträge für Kinder gekürzt.

Staat

Wenn Ihr Kind sich im Ausland aufgehalten hat, geben Sie an, in welchem Land es wohnte.

Wichtig: Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, werden ggf. die Freibeträge für Kinder gekürzt.


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