Die Elektroauto-AfA für Gebrauchtwagen sorgt seit ihrer Einführung für Aufmerksamkeit. Denn mit § 7 Abs. 2a EStG hat der Gesetzgeber eine besonders schnelle Abschreibung für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge geschaffen. Lange war offen, ob diese Sonderabschreibung nur für Neufahrzeuge gilt. Nun ist klar: Auch gebrauchte Elektrofahrzeuge können profitieren – mit erheblichem steuerlichem Effekt für Unternehmer.
Schlagwort: Elektroauto-AfA
Elektroauto-AfA: Neue Abschreibung für E-Fahrzeuge im Betriebsvermögen
Wer ein Elektrofahrzeug für sein Unternehmen anschafft, kann künftig massiv Steuern sparen. Die neue Elektroauto-AfA belohnt Investitionen in die Elektromobilität mit hohen Abschreibungssätzen – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Diese gilt aber nur für Kfz im Betriebsvermögen.
Weiterlesen

