Der Staat hat ein lukratives Geschäftsmodell erfunden: Zuerst schafft er Steuerregeln, die zum Teil so kompliziert sind, dass sie kein Mensch mehr versteht – aber dennoch befolgen muss. Alsdann verlangt er Gebühren dafür, dass ein Steuerzahler um eine verbindliche Steuerauskunft bittet, weil er wissen will, wie eine Regelung voraussichtlich auszulegen ist, um bei einem geplanten Sachverhalt keinen steuerlichen Schiffbruch zu erleiden (§ 89 Abs. 3 AO). Und diese Gebühren können happig sein!
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Autor: Thilo Rudolph
eDaten: Finanzamt kann Steuerbescheid nachträglich ändern
Wer seine Steuererklärung erstellt, muss bestimmte Daten seit einigen Jahren nicht mehr eintragen, weil diese dem Finanzamt von den zuständigen Stellen bereits digital übermittelt worden sind – das sind die so genannten eDaten. Hierunter fallen auch die Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Nehmen wir einmal an, dass Sie die Daten dennoch in Ihrer Steuererklärung eintragen, das Finanzamt aber – aus welchen Gründen auch immer – Ihre Angaben streicht. Unterstellen wir zudem, dass die DRV dem Finanzamt die Daten im Zeitpunkt der Steuerveranlagung noch nicht mitgeteilt hat, so dass in Ihrem Steuerbescheid keine Renteneinnahmen auftauchen. Darf das Finanzamt den Steuerbescheid später dennoch ändern, wenn es die entsprechenden Daten – nachträglich – von der DRV erhält? Antwort: Ja, das darf es.
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Airbnb: Bundesländer gleichen Einkünfte von Gastgebern ab
Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften – offenbar Airbnb – erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der Bundesländer verteilt. Damit werden die Bundesländer in die Lage versetzt, die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abzugleichen. Es liegen Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro vor.
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Work-and-Travel: Kann man Kindergeldanspruch aufrecht erhalten?
„Work-and-travel“ ist eine beliebte Form des Reisens, bei der man sich die nötigen finanziellen Mittel für den Auslandsaufenthalt durch Gelegenheitsjobs vor Ort verdient. Vor allem Abiturienten und Abiturientinnen nutzen solche Programme, um nach bestandener Abiturprüfung ferne Länder und Leute abseits der typischen Touristenpfade kennen zu lernen. Bevorzugt sind hierbei Australien, Neuseeland, Kanada, USA. Natürlich sollen auch die Fremdsprachenkenntnisse verbessert werden. Die Frage ist, ob die Eltern für die Travel-Worker Anspruch auf Kindergeld haben.
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Liposuktion für Lipödem-Patienten steuerlich absetzbar- BFH schafft Klarheit
Viele Menschen leiden darunter, dass ihre Beine immer dicker werden, sich immer schwerer anfühlen, aus unerklärlichen Gründen schmerzen, beim kleinsten Stoß einen blauen Fleck bekommen. Die Ursache ist meist ein so genanntes Lipödem, eine Fettverteilungsstörung, die überwiegend im Oberschenkel-, Gesäß- und Hüftbereich, an der Innenseite der Kniegelenke und der Unterschenkel auftritt. Besser bekannt ist diese Krankheit als Reiterhosenphänomen oder Säulenbein. Eine neue Behandlungsmethode ist die so genannte Liposuktion. Dies ist ein Verfahren, um überschüssiges, krankhaftes Körperfett zu entfernen („operative Fettabsaugung“).
Handwerkerleistungen: Steuerabzug für Mieter zulässig
Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen können innerhalb gewisser Grenzen mit 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 1, 2 EStG). Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit der selbst genutzten Wohnung können mit 20 Prozent, höchstens 1.200 EUR im Jahr, geltend gemacht werden (§ 35a Abs. 3 EStG). Wichtig ist, dass ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen und die Beträge unbar beglichen, also auf das Konto des jeweiligen Dienstleisters oder Handwerkers überwiesen werden.
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Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit anerkannt
Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden ist und nach dem jeweils geltenden Recht auch formal als Berufskrankheit anerkannt ist. Steuerlich spielen Berufskrankheiten insofern eine Rolle, dass Krankheitskosten in unbegrenzter Höhe und ohne Anrechnung einer zumutbaren Belastung als Werbungskosten abziehbar sind. Jetzt ist zum ersten Mal in Deutschland eine psychische Erkrankung – hier: eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) – im Grundsatz als Berufskrankheit anerkannt worden.
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Arbeitszimmer: Vereinfachungsregel gelten auch für 2022
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind im Jahre 2022 bis zu 1.250 Euro steuerlich absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn jemand den „anderen Arbeitsplatz“ im Betrieb oder in der Behörde nicht in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann. Falls das häusliche Arbeitszimmer gar den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung“ darstellt, sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG).
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Arbeitnehmer-Ehegatte: Gehaltsanspruch bleibt nach Scheidung bestehen
Ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis sollte zwar grundsätzlich wie unter Fremden vereinbart und durchgeführt werden, doch die Praxis ist oft eine andere. Geht es der Firma des Arbeitgeber-Ehegatten schlecht, so wird der Arbeitnehmer-Ehegatte etwa eher als andere Mitarbeiter bereit sein, der Stundung seines Gehaltsanspruchs zuzustimmen oder auf diesen vorübergehend zu verzichten. Nicht selten belastet die Krise des Unternehmens auch die Ehe und es kommt zu einer Trennung der Ehegatten. Und bei einer Trennung und der späteren Scheidung geht es dann fast immer auch ums Geld.
Pflege: Zahlreiche Leistungsverbesserungen, aber höhere Beiträge
Das „Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ enthält nicht nur eine Erhöhung des Beitragssatzes, sondern im Gegenzug auch Leistungsverbesserungen. So sollen die Pflege zuhause gestärkt und pflegende Angehörige entlastet werden, Arbeitsbedingungen für professionelle Pflegekräfte verbessert werden, digitale Angebote für Pflegebedürftige und Pflegende leichter zugänglich und besser nutzbar werden („Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“).
Einspruchsfrist: Das ewige Streitthema „Private Postdienstleister“
Wer einen Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegen möchte, muss die Einspruchsfrist beachten. Gerechnet ab Bekanntgabe des Bescheides hat man einen Monat Zeit. Erhalten Sie Ihren Steuerbescheid mit einfachem Brief, gilt der Steuerbescheid am dritten Tag, nachdem das Finanzamt den Brief zur Post gegeben hat, als bekannt gegeben. Diese Drei-Tages-Frist wird auch als Bekanntgabefiktion oder Zugangsvermutung bezeichnet (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO).