Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat, sofern im Steuerbescheid eine korrekte Rechtsbehelfsbelehrung – u.a. zur Form des Einspruchs – enthalten ist. Fehlt diese Belehrung oder ist sie unvollständig, verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr (§ 356 AO). Muss die Beleherung aber auch den Hinweis enthalten, dass der Einspruch per E-Mail möglich ist?
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Schlagwort: Einspruchsfrist
Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
Einen Monat lang haben Steuerzahler in Deutschland Zeit, einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Mehr als zwei Drittel der Einsprüche waren für die Steuerzahler – zumindest teilweise – erfolgreich! Haben Sie Ihren Bescheid endlich erhalten, sollten dieser in jedem Fall genau geprüft und nach Fehlern untersucht werden. Den Einkommenssteuerbescheid einfach ohne gründliche Prüfung abzuheften, ist meistens keine gute Idee.
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