Personen, die Artikel über eBay angeblich privat verkaufen, sind vor einem Zugriff des Fiskus nicht geschützt. Die Finanzbeamten prüfen recht systematisch, wer auf den Plattformen zwar als Privatmann oder -frau auftritt, tatsächlich aber wie ein gewerblicher Händler tätig ist. Und so führt einmal der Verkauf einer – vermeintlich geerbten – Sammlung von Pelzmänteln zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht und ein anderes Mal der Verkauf von Bierdeckeln (vgl. BFH vom 12.8.2015, XI R 43/13 und FG Köln vom 4.3.2015, 14 K 188/13).
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Schlagwort: Finanzgericht
Rückentraining im Fitnessstudio steuerlich absetzbar?
Nicht nur Horst Schlämmer (alias Hape Kerkeling), sondern sehr viele Menschen „haben Rücken“. Gemeint sind Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen. „Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!“ Man sollte etwas dagegen tun. Beispielsweise ein Rückentraining im Fitnessstudio absolvieren und damit die Rückenmuskulatur stärken. Und gleich kommt der Gedanke: Wenn schon nicht die Krankenkasse zahlt, hilft wenigstens das Finanzamt beim Bezahlen?
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Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen
Im Jahre 2020 wurden 3,3 Millionen Einsprüche gegen Ihren Steuerbescheid eingelegt – und meist mit gutem Recht! Mehr als zwei Drittel der Einsprüche waren für die Steuerzahler – zumindest teilweise – erfolgreich! Haben Sie Ihren Bescheid endlich erhalten, sollten dieser in jedem Fall genau geprüft und nach Fehlern untersucht werden. Den Einkommenssteuerbescheid einfach ohne gründliche Prüfung abzuheften, ist meistens keine gute Idee.
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Behinderte Kinder: Anspruch für volljähriges Kind mit Asperger-Syndrom
Eltern erhalten das Kindergeld für ein behindertes Kind ohne Altersbegrenzung, also über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn dieses wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Früher galt eine Altersgrenze von 27 Jahren. Wird auch das Asperger-Syndrom als Behinderung anerkannt?
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Kindergeldrecht: Dreimonatige Sperrfrist für EU-Ausländer greift nicht immer
Mitte 2019 ist das „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ verabschiedet worden. Mit dem genannten Gesetz sind Änderungen und Verschärfungen für das Kindergeldrecht einhergegangen. So sind neu nach Deutschland zugezogene EU-Bürgerinnen und -Bürger in den ersten drei Monaten vom Leistungsbezug, also von der Kindergeld-Berechtigung, ausgeschlossen, sofern sie keine inländischen Einkünfte erzielen (§ 62 Abs. 1a EStG). Auch laufende Kindergeldzahlungen kann die Familienkasse in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einstellen.
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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Kein zeitanteiliger Abzug im Heiratsjahr
Alleinerziehende, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört und für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, haben Anspruch auf einen steuerlichen Entlastungsbetrag. Vorausgesetzt in dem Haushalt lebt keine andere erwachsene Person (§ 24b EStG). Ziel des Entlastungsbetrages ist es, die höheren Kosten für die eigene Lebens- und Haushaltsführung der „echt“ Alleinerziehenden abzugelten. Seit 2020 beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 Euro zuzüglich einem Erhöhungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind von jeweils 240 Euro.
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Realsplitting: Wohnungsüberlassung als abzugsfähige Unterhaltsleistung
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten können bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden, sofern der Empfänger hierzu seine Zustimmung erteilt. Denn im Gegenzug muss er den gleichen Betrag als sonstige Einkünfte versteuern (Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).
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Einnahmen-Überschussrechnung: Umsatzsteuer ist Einnahme und Ausgabe
Viele Gewerbetreibende und Freiberufler ermitteln ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs.3 EStG). Etwas vereinfacht ausgedrückt wird das Geld, das eingeht, im Zeitpunkt des Zuflusses als Einnahme und das Geld, das herausgeht, bei Abfluss als Ausgabe verbucht (§ 11 EStG). Zur Gewinnermittlung sind folglich die tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben zu ermitteln.
Haushaltsauflösungen: An- und Verkauf über eBay steuerpflichtig
Personen, die Artikel über eBay angeblich privat verkaufen, sind vor einem Zugriff des Fiskus nicht geschützt. Die Finanzbeamten prüfen recht systematisch, wer auf den Plattformen zwar als Privatmann oder -frau auftritt, tatsächlich aber wie ein gewerblicher Händler tätig ist. Und so führt einmal der Verkauf einer – vermeintlich geerbten – Sammlung von Pelzmänteln zur Einkommensteuer- und Umsatzsteuerpflicht und ein anderes Mal der Verkauf von Bierdeckeln (vgl. BFH vom 12.8.2015, XI R 43/13 und FG Köln vom 4.3.2015, 14 K 188/13).
Minijobber: Ist beim Arbeitgeber zusätzlich eine Hauptbeschäftigung zulässig?
Eine – einzige – geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zu 450 Euro monatlich darf neben einem Hauptberuf ausgeübt werden, ohne dass diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird. Der Minijob bleibt also auch in diesem Fall steuer- und sozialversicherungsfrei, das heißt der Arbeitgeber muss nur Pauschalabgaben für den Minijobber zahlen. So viel zum Grundsatz. Doch aufgepasst: Eine andere Regelung gilt, wenn der Minijob beim selben Arbeitgeber ausgeübt wird, mit dem das Hauptarbeitsverhältnis besteht.
Vermietungsverluste: Schenkung an Kinder kann schädlich sein
Vermietungsverluste sind grundsätzlich steuerlich abziehbar und dürfen mit anderen Einkünften verrechnet werden. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Verlusten ist jedoch, dass mit dem Mietobjekt zumindest auf lange Sicht ein Überschuss erwirtschaftet werden kann. Zwar darf die Absicht der Überschusserzielung grundsätzlich unterstellt werden. Die Grenzen werden aber dort gezogen, wo es sich quasi aufdrängt, dass mit dem entsprechenden Objekt niemals die „schwarze Null“ erreicht wird. Das kann der Fall sein, wenn bereits bei Erwerb der Immobilie feststeht, dass diese alsbald wieder verkauft oder selbstgenutzt werden soll.
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