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Aufwandsspende: Vereinfachungsregelung bei der Verzichtserklärung

Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen und Verbänden, in Organisationen und Kirchen. Das gilt für Vorstandsmitglieder, Vereinsmitglieder, freie Mitarbeiter und sonstige Dienstleister. Sie setzen nicht nur unentgeltlich ihre Zeit und Arbeitskraft ein, sondern tragen damit zusammenhängende Aufwendungen auch noch selbst. Wenn sie dann auf ihre Aufwendungen verzichten und somit eine Aufwandsspende leisten, können sie vom Verein dafür eine Spendenbescheinigung bekommen, und wenn sie diese mit der Steuererklärung einreichen, gibt es vom Finanzamt eine Steuererstattung.
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