Gartenpflege kann teuer werden. Doch wer die haushaltsnahen Dienstleistungen richtig einstuft, kann bei der Einkommensteuer kräftig sparen. Hier erfahren Sie, wie Sie Gartenarbeiten steuerlich optimal geltend machen und typische Fehler vermeiden.
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Neujahrsfalle beim Immobilienverkauf: So vermeiden Sie die Steuerfalle
Beim Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren droht oft eine Steuerfalle, die viele nicht auf dem Schirm haben: die sogenannte Neujahrsfalle beim Immobilienverkauf. Besonders bei geerbten Immobilien kann diese überraschend zu einer Steuerpflicht führen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um teure Steuerfolgen zu vermeiden.
Fahrtkostenerstattung an Großeltern: Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen
Viele Eltern setzen auf die Unterstützung der Großeltern bei der Kinderbetreuung. Doch dürfen die Fahrtkosten der Großeltern steuerlich als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden? Wir zeigen, unter welchen Voraussetzungen eine Fahrtkostenerstattung an Großeltern möglich ist und worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.
Nachweis der Aufwendungen bei E-Rezept
Krankheitskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Doch wie funktioniert das bei einem E-Rezept? Das Bundesfinanzministerium hat hierzu neue Regelungen veröffentlicht, die ab dem Veranlagungszeitraum 2024 gelten. Erfahren Sie, wie Sie Krankheitskosten korrekt nachweisen, um Steuervorteile zu nutzen.
Grundfreibetrag ab 2023: Steuerbescheide ergehen nun vorläufig
Das Bundesfinanzministerium hat entschieden, dass Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2023 hinsichtlich der Höhe des Grundfreibetrages vorläufig ergehen. Dies ist auf die anhängige Revision beim Bundesfinanzhof zurückzuführen, die klären soll, ob der Grundfreibetrag möglicherweise zu niedrig angesetzt wurde.
Gebäudeabschreibung: Verkürzung des AfA-Zeitraums per Gutachten
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden beträgt – je nach Nutzung und Bauantrag oder Kaufdatum – üblicherweise nur 2, 2,5 oder 3 Prozent, wenn keine Sonder-AfA, etwa nach § 7b EStG, infrage kommt. Das heißt, der Gesetzgeber unterstellt – typisierend – eine Nutzungsdauer für die Gebäudeabschreibung von 50, 40 oder 33 Jahren. Vielen Immobilienbesitzern ist dieser AfA-Satz zu gering und so wird hin und wieder versucht, einen kürzeren AfA-Zeitraum und damit eine höhere Abschreibung durchzusetzen. Grundsätzlich ist dies auch zulässig, wenn die Nutzungsdauer eines Gebäudes tatsächlich kürzer ist (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
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Fußball-Europameisterschaft: Regierungsgarantien und Steuergarantien
Die Fußball-Europameisterschaft 2024 der Männer ist eines der großen Highlights im Jahre 2024. Die UEFA EURO 2024 wird vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 in Deutschland stattfinden. Um den Zuschlag für die Fußball-Europameisterschaft 2024 zu bekommen, hat die Bundesregierung bereits im Jahre 2018 umfassende Regierungsgarantien gegenüber der UEFA abgegeben. Mit den Garantien stellt die Bundesregierung sicher, dass die von der UEFA geforderten Rahmenbedingungen zur Austragung dieser Sportgroßveranstaltung vorliegen. Insgesamt wurden 18 Garantie- und Unterstützungsschreiben, unter anderem in den Bereichen Sicherheit, Rechtsschutz oder Visa und Arbeitserlaubnisse, durch die jeweils zuständigen Bundesressorts innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens abgegeben.
Energetische Maßnahmen: Fragen-Antworten-Katalog des BMF
Für bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden. Die Förderung verteilt sich auf drei Jahre. Im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr werden jeweils 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro jährlich), im dritten Jahr 6 Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen. Allerdings ist der Abzug an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft und führt auch zu der einen oder anderen Zweifelsfrage.
Fotovoltaikanlage: Rückgängigmachung des IAB laut FG Köln rechtens
Seit 2022 ist gesetzlich verankert, dass Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis zu 30 kWp steuerfrei gestellt sind. Zudem gibt es Steuerbefreiungen für Anlagen, die auf Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Häusern oder betrieblich genutzten Gebäuden installiert sind (§ 3 Nr. 72 EStG). Das führt zu folgender Frage: Was geschieht, wenn für die geplante Anschaffung einer Fotovoltaikanlage beispielsweise in 2021 ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG gebildet wurde, und zwar in Höhe von bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten? Das heißt: Muss der IAB des Jahres 2021 rückgängig gemacht werden oder bleibt er erhalten? Immer vorausgesetzt natürlich, die Installation ist ernsthaft geplant und erfolgt später auch tatsächlich.
Vorabpauschale für thesaurierende Fonds 2024
Seit 2018 gelten neue Regeln zur Investmentbesteuerung. Der Anleger versteuert zwar grundsätzlich nur die tatsächlichen Zuflüsse aus der Investmentanlage, d.h. die Ausschüttungen des Fonds sowie die Gewinne aus der Veräußerung oder Rückgabe der Fondsanteile. Doch häufig werden die Erträge auch ganz oder teilweise thesauriert. Bei solchen nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds müssen Anleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern – eine so genannte Vorabpauschale. Für diese gelten die gleichen Teilfreistellungen wie für die Besteuerung von Ausschüttungen. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich auch hier nach der Art des Fonds.
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Umsatzsteuer: Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz in der Gastronomie
Seit dem 1.7.2021 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Für Getränke ist es beim regulären Steuersatz von 19 Prozent geblieben. Diese Regelung – eingeführt mit dem „Corona-Steuerhilfegesetz“ – wurde seitdem zweimal verlängert bis zum 31.12.2023 (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG).
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