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Spendenorganisationen: Neue gemeinnützige Zwecke von Friedhof bis Klimaschutz

Zuwendungen, d.h. Spenden und Mitgliedsbeiträge, für steuerbegünstigte Zwecke sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar (§ 10b EStG). Zu den steuerbegünstigten Zwecken gehören gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke – sowie mit Besonderheiten die Förderung von Parteien und Wählervereinigungen. Seit 2007 sind alle gemeinnützigen Zwecke auch spendenbegünstigt und in einem Katalog explizit aufgeführt (in § 52 Abs. 2 AO). Nur Spendenorganisationen, die einen der Zwecke erfüllen, werden steuerlich anerkannt.


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