Schlagwort: Auswärtstätigkeiten

Verpflegungspauschbetrag: Kürzung auch bei Verzicht auf Gemeinschaftsverpflegung?

Bei Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren, Tagungen, Verkaufsveranstaltungen und anderen Auswärtstätigkeiten werden die Teilnehmer im Allgemeinen auf Kosten des Arbeitgebers beköstigt.  Entweder der Arbeitgeber direkt oder auf dessen Veranlassung ein Dritter sorgt dann für die Verpflegung, z. B. in einem Tagungshotel oder durch ein Cateringunternehmen. Werden die Mahlzeiten aber gestellt, dann ist der Verpflegungspauschbetrag entsprechend zu kürzen.
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Duales Studium: Was als Berufsausbildung steuerlich absetzbar ist

Im Rahmen des dualen Studiums absolvieren die Studierenden mehrere praktische Studiensemester in Betrieben außerhalb der Hochschule. Mit seinem solchen Betrieb hat der Student einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der Regelungen zu den Pflichten des Betriebes und des Studenten enthält und eine Ausbildungsvergütung vorsieht.
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