Für Soldaten ist die Frage, wo sich die erste Tätigkeitsstätte befindet, nicht nur für den Dienstbetrieb relevant, sondern hat vor allem steuerliche Auswirkungen. Abhängig davon, ob es sich um eine erste Tätigkeitsstätte oder eine Auswärtstätigkeit handelt, können Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen unterschiedlich angesetzt werden. Da sich daraus erhebliche steuerliche Unterschiede ergeben, lohnt es sich, die Regeln und aktuelle Urteile genau zu kennen.
Schlagwort: Auswärtstätigkeit
Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer: BFH entscheidet über An- und Abreisetage
Berufskraftfahrer, die regelmäßig im Fernverkehr unterwegs sind, können von attraktiven steuerlichen Pauschalen profitieren. Neben den Verpflegungsmehraufwendungen steht ihnen seit 2020 auch eine spezielle Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer zu. Doch für wie viele Tage darf diese Pauschale angesetzt werden? Aktuell beschäftigt diese Frage sogar den Bundesfinanzhof.
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Auswärtstätigkeit: Neuer Übernachtungspauschbetrag für Berufskraftfahrer
Ab 2020 wird ein neuer Übernachtungspauschbetrag eingeführt. Bisher können Berufskraftfahrer, die in der Schlafkabine ihres Lkw übernachten, keine Übernachtungspauschbeträge geltend machen. Gleichwohl entstehen ihnen Aufwendungen für die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten (Dusche, Toilette) sowie für die Reinigung der Schlafkabine im Lkw (Bettwäsche).
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Erste Tätigkeitsstätte: Geschickte Zuordnung spart Steuern
Das Reisekostenrecht hält zuweilen einige Kuriositäten bereit. Insbesondere die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern, die in mehreren Betrieben oder Filialen arbeiten, kann zu interessanten Ergebnissen führen. In der Praxis wird oftmals der Fehler begangen, bei den steuerlichen Auswirkungen aufgrund der Zuordnung der Tätigkeitsstätte nur ein einziges Jahr zu betrachten.
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Auswärtstätigkeit bis 2013: Lkw-Fahrer hat keine regelmäßige Arbeitsstelle
Bis einschließlich 2013 galt statt des Begriffs der „ersten Tätigkeitsstätte“ der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte„. Wer über keine solche regelmäßige Arbeitsstätte verfügte, etwa als Lkw-Fahrer, konnte die Fahrten zur Übernahme des Fahrzeugs mit der Dienstreisepauschale (30 Cent je gefahrenen Km) absetzen und außerdem Verpflegungspauschbeträge beanspruchen. Doch es gab immer wieder Grenzfälle, die auch heute noch die Finanzgerichte beschäftigen.
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Duales Studium: Was als Berufsausbildung steuerlich absetzbar ist
Im Rahmen des dualen Studiums absolvieren die Studierenden mehrere praktische Studiensemester in Betrieben außerhalb der Hochschule. Mit seinem solchen Betrieb hat der Student einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der Regelungen zu den Pflichten des Betriebes und des Studenten enthält und eine Ausbildungsvergütung vorsieht.
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