Derzeit werden Ehepaaren nach der Eheschließung automatisch die Steuerklassen IV/IV zugeordnet. Auf Antrag kann man in die Steuerklassen III/V oder IV/IV mit Faktor wechseln. In vielen Ehen verdienen Partner unterschiedlich viel. Oft liegt das Brutto des Mannes über dem der Frau. Mit den Lohnsteuerklassen III und V wird der Unterschied noch größer: Der Partner mit dem höheren Gehalt hat überproportional mehr Netto. Die Steuerklasse IV mit dem Faktorverfahren führt dazu, dass jeder Ehegatte Lohnsteuer entsprechend seinem Verdienst zahlt.
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KulturPass: Zum 18. Geburtstag 100 Euro vom Staat
Im vergangenen Jahr 2023 konnten rund 750.000 Jugendliche zum 18. Geburtstag vom Staat einen „KulturPass“ mit einem Guthaben von 200 Euro bekommen. Das Budget kann zwei Jahre lang auf der digitalen Plattform www.kulturpass.de eingelöst werden und darf nur für kulturelle Zwecke verwendet werden, also für Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern und CDs oder Schallplatten. Die Bundesregierung stellte für das Pilotprojekt 100 Mio. Euro zur Verfügung.