Schlagwort: Grundsatzentscheidung

Häusliches Arbeitszimmer zur Verwaltung der Fotovoltaikanlage absetzbar?

Mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage erzielen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Fotovoltaikanlage fallen verschiedene Tätigkeiten an: Schriftverkehr und Abrechnung mit dem Netzbetreiber, Überprüfung der Zahlungseingänge, monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, jährliche Umsatzsteuererklärung, Einnahmen-Überschussrechnung, Auswertungen usw. Solche Tätigkeiten werden meistens am Esszimmertisch erledigt, oftmals aber auch im häuslichen Arbeitszimmer durchgeführt. Die Frage ist, ob für die Tätigkeiten das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird und die Kosten als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb absetzbar sind.
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