Tür zu, Schlüssel drin – und der Schlüsseldienst wird zum teuren Retter in der Not. Doch viele wissen nicht: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten für den Schlüsseldienst absetzen. Lesen Sie hier, wie Sie die steuerliche Ermäßigung nach § 35a EStG richtig nutzen und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.
Schlagwort: Schlüsseldienst
Steuerbonus auch für den Schlüsseldienst?
Die Haustür fällt hinter einem ins Schloss – und man steht plötzlich ohne Schlüssel vor der Wohnung. Da muss ein Schlüsseldienst her. Unseriöse Firmen nutzen die Notsituation schamlos aus und verlangen horrende Beträge. Die Frage ist, ob wenigstens das Finanzamt etwas Linderung verschafft. Handelt es sich hierbei um haushaltsnahe Dienstleistungen, die mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar sind (§ 35a Abs. 2 EStG)?
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