Wer Eltern, erwachsene Kinder oder andere Angehörige finanziell unterstützt, kann die Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Möglich ist der Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG. Das klingt zunächst einfach: Unterhalt zahlen, Nachweis sammeln, Betrag in der Steuererklärung eintragen. In der Praxis prüft das Finanzamt aber genau, ob die unterstützte Person tatsächlich bedürftig ist und ob der Zahlende sich die Unterstützung überhaupt leisten konnte.
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Schlagwort: Banküberweisung
Unterhaltsleistungen: Ab 2025 nur noch Banküberweisung zulässig
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen ausschließlich per Banküberweisung erfolgen, um steuerlich anerkannt zu werden. Was das für Sie bedeutet und welche Ausnahmen gelten, erfahren Sie hier.
Steuerbonus auch für den Schlüsseldienst?
Die Haustür fällt hinter einem ins Schloss – und man steht plötzlich ohne Schlüssel vor der Wohnung. Da muss ein Schlüsseldienst her. Unseriöse Firmen nutzen die Notsituation schamlos aus und verlangen horrende Beträge. Die Frage ist, ob wenigstens das Finanzamt etwas Linderung verschafft. Handelt es sich hierbei um haushaltsnahe Dienstleistungen, die mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar sind (§ 35a Abs. 2 EStG)?
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