Schlagwort: Steuerermäßigung

Fotovoltaikanlagen: Abzug von Handwerkerleistungen nach § 35a EStG

Rückwirkend seit dem 1.1.2022 werden Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern (einschließlich Dächern von Garagen und Carports und anderen Nebengebäuden) bis zu 30 kWp gesetzlich steuerfrei gestellt. Bei Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Auch Fotovoltaikanlagen auf überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden bis zu 15 kWp je Wohn-/Geschäftseinheit sind begünstigt.
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Höhere Grenze für vereinfachten Spendennachweis

Sowohl Spenden als auch Mitgliedsbeiträge müssen durch eine formelle Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster (umgangssprachlich: Spendennachweis) nachgewiesen werden. Ohne Zuwendungsbestätigung gibt es keine Steuerermäßigung! Dieser Beleg ist eine zwingende Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug.


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Fahrtkostenerstattungen an Kinder sind keine Haushaltsnahe Dienstleistungen

Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die ein selbstständiger Dienstleister beauftragt wird. Dienstleistungen von Partnern und Kindern können grundsätzlich nicht abgezogen werden, auch wenn diese für ihre Leistungen ein Entgelt erhalten, denn es handelt sich in der Regel um familiäre Verpflichtungen, die einem Vertrag nicht „zugänglich“ sind.
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Firmenfahrrad: Neue Steuerbegünstigung bei Gehaltsumwandlung

Seit dem 1.1.2019 ist der private Nutzungswert aus der Überlassung eines Firmenfahrrads für den Mitarbeiter steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass das Fahrrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, z. B. anstelle einer Gehaltserhöhung (§ 3 Nr. 37 EStG). Diese Steuerbefreiung ist zunächst befristet bis zum 31.12.2021. Sie gilt für Fahrräder und Elektro-Fahrräder, die verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind, z. B. Pedelecs.
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Außenputz am Eigenheim: Handwerkerkosten als Steuerermäßigung geltend machen?

Wird der Außenputz am Eigenheim erneuert oder angestrichen, handelt es sich zweifelsfrei um Handwerkerleistungen, die steuerbegünstigt sind. Der Arbeitslohn kann mit 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (gemäß § 35a Abs. 3 EStG). Die Frage ist nun: Gibt’s den Steuerbonus auch, wenn der Außenputz erstmalig im Rahmen eines Neubaus aufgebracht wird?
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Betriebsrenten: Kapitalzahlungen nicht mittels Fünftelregelung steuerbegünstigt

Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung („Betriebsrenten“) sind als Arbeitslohn oder als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Dies gilt auch für Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds.
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