Schlagwort: Steuerermäßigung

Betriebsrenten: Kapitalzahlungen nicht mittels Fünftelregelung steuerbegünstigt

Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung („Betriebsrenten“) sind als Arbeitslohn oder als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Dies gilt auch für Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds.
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