Schlagwort: Arbeitsweg

Steuerhinterziehung beim Dienstwagen: Arbeitsweg korrekt angeben

Steuerhinterziehung beim Dienstwagen: Arbeitsweg korrekt angeben

Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss den daraus entstehenden geldwerten Vorteil versteuern. Zusätzliche steuerliche Folgen entstehen, wenn der Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden kann. Arbeitnehmer sollten dabei insbesondere auf korrekte Angaben zur Entfernung achten. Denn falsche Kilometerangaben können im Extremfall als Steuerhinterziehung beim Dienstwagen gewertet werden.
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Fahrten zur Arbeit: Kürzeste oder verkehrsgünstigste Straßenverbindung?

Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben über die Entfernungspauschale abgesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dabei ist es wichtig zu wissen, ob die verkehrsgünstigste Straßenverbindung oder die kürzeste Strecke angesetzt werden darf. Für die ersten 20 Kilometer gibt es eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.


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