Wer vermietete Immobilien selbst verwaltet und dafür eine kostenpflichtige Fortbildung besucht, kann die Seminarkosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Ein aktuelles Urteil des Sächsischen Finanzgerichts zeigt: Vermieter können ein Immobilien-Seminar als Werbungskosten absetzen, wenn die Inhalte ausreichend mit der Erzielung von Mieteinnahmen zusammenhängen.
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