Schlagwort: Immobilien-Seminar

Immobilien-Seminar als Werbungskosten absetzen

Immobilien-Seminar als Werbungskosten absetzen

Wer vermietete Immobilien selbst verwaltet und dafür eine kostenpflichtige Fortbildung besucht, kann die Seminarkosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Ein aktuelles Urteil des Sächsischen Finanzgerichts zeigt: Vermieter können ein Immobilien-Seminar als Werbungskosten absetzen, wenn die Inhalte ausreichend mit der Erzielung von Mieteinnahmen zusammenhängen.
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