Ab 1. Januar 2026 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen beschlossen – mit spürbaren Auswirkungen für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier erfahren Sie, welche Grenzen für Kranken-, Renten- und knappschaftliche Rentenversicherung ab 2026 maßgeblich sind.
Schlagwort: knappschaftliche Rentenversicherung
Altersvorsorge: Erhöhung des Sonderausgaben-Abzugsbetrages
Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, sie wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 tatsächlich nur mit einem gewissen Prozentsatz steuermindernd aus. Dieser Prozentsatz verändert sich jährlich, begann im Jahre 2005 mit 60 % und steigt nach und nach auf 100 % (§ 10 Abs. 3 EStG).
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