Schlagwort: Sonderausgaben

Kinderbetreuungskosten: Streit um Frage der Haushaltszugehörigkeit geht weiter

Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
Weiterlesen »

Altersvorsorge: Voller Abzug der Aufwendungen

Erfahren Sie die neuesten Entwicklungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Altersvorsorgebeiträgen. Ab 2023 können Sie bis zum Höchstbetrag von 27.566 Euro (Alleinstehende) bzw. 55.132 Euro (Verheiratete) Ihre Aufwendungen zur Altersvorsorge vollständig als Sonderausgaben geltend machen.


Weiterlesen »

Neues Urteil: Bildungsstätte als „erste Tätigkeitsstätte“?

Kosten einer Aus- oder Fortbildung können als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben absetzbar sein. Nehmen Sie als Arbeitnehmer im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses an einer Bildungsmaßnahme außerhalb Ihrer „ersten Tätigkeitsstätte“ teil, handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit, so dass Sie Ihre Aufwendungen nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten geltend machen können. Falls Sie jedoch die Bildungsmaßnahme außerhalb eines Arbeitsverhältnisses in Vollzeit absolvieren, ist seit 2014 systemfremd im Gesetz festgeschrieben, dass die Bildungseinrichtung Ihre „erste Tätigkeitsstätte“ darstellt. Und das wiederum bedeutet, dass die Fahrten lediglich mit der Entfernungspauschale absetzbar sind und Verpflegungspauschbeträge nicht berücksichtigt werden (§ 9 Abs. 4 Satz 8 EStG).

Wann liegt ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme vor? Dies ist der Fall, wenn es sich um eine Berufsausbildung oder Berufsfortbildung handelt und Sie daneben

  • keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder
  • während der gesamten Dauer der Bildungsmaßnahme eine Erwerbstätigkeit mit durchschnittlich bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit oder
  • eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) oder
  • eine kurzfristige Beschäftigung (Aushilfsjob) ausüben (BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl 2020 I S. 1228, Tz. 34).

Aktuell hat das Niedersächsische Finanzgericht erstmals zu diesem Thema entschieden, dass bei Absolvierung einer Bildungsmaßnahme außerhalb eines Arbeitsverhältnisses die Bildungsstätte als „erste Tätigkeitsstätte“ gilt. Folglich können die Fahrtkosten lediglich mit der Entfernungspauschale und Verpflegungspauschbeträge gar nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden (FG Niedersachsen, Urteil vom 20.9.2023, 4 K 20/23).

Der Fall: Ein Handwerksgeselle besucht einen in mehrere Teile untergliederten Meistervorbereitungskurs und legt im Anschluss erfolgreich die Meisterprüfung ab. Die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen trägt er ganz überwiegend selbst. Zeitlich kann der Geselle an den Kursen insbesondere deswegen teilnehmen, weil er bezahlten oder unbezahlten Urlaub in Anspruch nimmt, erkrankt ist, Überstunden abbaut oder in geringem Umfang Bildungsurlaub nehmen kann.

Das Zutun des Arbeitgebers beschränkt sich darauf, dass er einerseits den Impuls für die Teilnahme an dem Vorbereitungskurs gegeben hat und andererseits dem Gesellen Büroräumlichkeiten und Materialien zur Verfügung stellt.

Nach Auffassung der Finanzrichter ist der – unstreitig in Vollzeit durchgeführte – Meistervorbereitungskurs „außerhalb des Arbeitsverhältnisses“ besucht worden. Es reiche zunächst nicht aus, dass der Geselle neben der Bildungsmaßnahme weiterhin in einem Arbeitsverhältnis stand. Vielmehr sei maßgeblich auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers abzustellen. Dieser habe den Gesellen nicht konkret angewiesen, den Vorbereitungskurs zu absolvieren, sondern lediglich sein dahingehendes Interesse kundgetan.

Ob und unter welchen Umständen der Geselle an dem Kurs teilnehmen wolle, sei aber diesem überlassen gewesen. Es seien auch keine anderweitigen Gründe ersichtlich, von dem Besuch des Meistervorbereitungskurses „innerhalb des Arbeitsverhältnisses“ auszugehen. Der Arbeitgeber habe den Gesellen gerade nicht von der Arbeitsleistung für die Zeit der Weiterbildung freigestellt. Vielmehr habe der Geselle u.a. Urlaub nehmen und Überstunden abbauen müssen. Auch in finanzieller Hinsicht habe sich der Arbeitgeber allenfalls unwesentlich beteiligt.

Letztlich sei zu berücksichtigen, dass die Erlangung des Meistertitels vorrangig dem Gesellen zugute komme, welcher sich damit beruflich anderweitig hätte orientieren können. Im Ergebnis kam daher weder ein Werbungskostenabzug für die tatsächlichen Fahrtkosten noch für Verpflegungspauschbeträge in Betracht.

 

Steuererklaerung-Polizei.de

Derzeit liegt noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage vor, wann eine Bildungseinrichtung innerhalb bzw. außerhalb des Arbeitsverhältnisses aufgesucht wird. Deshalb wurde die Revision zum BFH zugelassen. Ob diese eingelegt wurde, ist aber noch nicht bekannt.

Riester-Rente im Visier: Klagen gegen intransparente Gebühren

Die Riester-Rente sieht die Zahlung einer lebenslangen Rente vor. Dies gilt auch für Riester-Sparverträge, die bei Banken abgeschlossen werden. Und Banken verdienen gerne an den Gebühren für Vertragsabschlüsse und -vermittlungen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg führt mehrere Klagen gegen Anbieter von Riester-Verträgen, weil diese ihrer Auffassung nach eine intransparente Klausel bezüglich anfallender Abschluss- und Vermittlungskosten verwenden.
Weiterlesen »

Krankenversicherungsbeiträge für Kinder nur mit Steuer-ID

Eltern können auch die eigenen Krankenversicherungsbeiträge Ihres Kindes (Kind ist Versicherungsnehmer) als Sonderausgaben absetzen, wenn sie für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben, zum Beispiel für Kinder in Berufsausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG).
Weiterlesen »

Bonuszahlungen der Krankenkasse: Wann Steuerbescheide geändert werden

Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden oftmals Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten an und zahlen dann dafür Geldprämien. Bei bestimmten Bonuszahlungen handelt es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung. Und deshalb werden auch die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge nicht gemindert (BFH-Urteil vom 1.6.2016, X R 17/15; BFH-Urteil vom 6.5.2020, X R 16/18).
Weiterlesen »

Solidarverein: Sind die Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig?

Es gibt neben gesetzlicher oder privater Krankenversicherung einen weiteren Weg, sich abzusichern: die Solidargemeinschaften. Der erste Solidarverein entstand vor fast 100 Jahren. Damals gründeten Polizisten und Pfarrer berufsspezifische Vereine dieser Art, die bis heute existieren. Seit den 90er-Jahren kamen offenere Vereine hinzu. Sie heißen Samarita, Artabana oder Solidago und haben inzwischen rund 20.000 Mitglieder.
Weiterlesen »

Kindergartenbeiträge: Arbeitgeberzuschuss mindert abziehbaren Aufwand

Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu gehören auch Kindergartenbeiträge. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.


Weiterlesen »

Altersvorsorge: Erhöhung des Sonderausgaben-Abzugsbetrages

Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, sie wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 tatsächlich nur mit einem gewissen Prozentsatz steuermindernd aus. Dieser Prozentsatz verändert sich jährlich, begann im Jahre 2005 mit 60 % und steigt nach und nach auf 100 % (§ 10 Abs. 3 EStG).
Weiterlesen »

Vom Weihnachtsgeld 2021 mehr steuerfrei erhalten

Hatten Sie in diesem Jahr 2021 hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen? Oder Aufwendungen für Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen? Dann müssen Sie nicht bis nächstes Jahr warten, um dafür über die Steuererklärung eine Steuererstattung zu erhalten. Wenn Sie wollen, können Sie noch dieses Jahr ein zusätzliches „Weihnachtsgeld“ vom Fiskus bekommen.
Weiterlesen »

Bundestagswahl am 26.9.2021: Wie Parteispenden berücksichtigt werden

Zur Bundestagswahl am 26. September 2021 treten weit mehr als die großen bekannten Parteien an und buhlen nicht nur um Ihre Stimme – sondern auch um Parteispenden. Denn Stimmen und Spenden bringen den Parteien zusätzlich Geld aus der Staatskasse.
Weiterlesen »