Die Sachbezugswerte 2026 legen fest, mit welchen pauschalen Beträgen freie Verpflegung und freie Unterkunft zu versteuern und zu verbeitragen sind, wenn Arbeitnehmer diese Leistungen vom Arbeitgeber erhalten. Die Werte sind für die Lohnabrechnung verbindlich und gelten einheitlich in ganz Deutschland. Der folgende Überblick erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt die neuen Beträge für 2026 und ordnet sie praxisnah ein.
Schlagwort: Sozialversicherung
Mindesteigenbeitrag beim Riester-Vertrag prüfen und Zulage sichern
Viele Sparer verlieren jedes Jahr staatliche Förderung, weil sie den Mindesteigenbeitrag beim Riester-Vertrag nicht prüfen. Besonders nach einer Gehaltserhöhung oder Familienänderung kann eine Anpassung notwendig sein, um die volle Riester-Zulage zu erhalten.
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Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Diese Werte gelten ab Januar
Ab 1. Januar 2026 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Das Bundeskabinett hat die Anpassungen beschlossen – mit spürbaren Auswirkungen für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hier erfahren Sie, welche Grenzen für Kranken-, Renten- und knappschaftliche Rentenversicherung ab 2026 maßgeblich sind.
Inflationsausgleichsprämie: Lohnerhöhung in 2025 bleibt steuerfrei
Arbeitgeber konnten bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Beschäftigten zahlen. Voraussetzung war, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgte (§ 3 Nr. 11c EStG). Doch was passiert, wenn ab 2025 eine Lohnerhöhung folgt? Besteht die Gefahr, dass rückwirkend die Steuerfreiheit der Prämie entfällt? Eine aktuelle Klarstellung des Bundesfinanzministeriums (BMF) gibt Entwarnung.
Krankenversicherung: Einkommensgrenzen für Familienversicherung steigen 2025
Ab dem 1. Januar 2025 erhöhen sich die Einkommensgrenzen für die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies betrifft sowohl die allgemeine Einkommensgrenze als auch die spezielle Grenze für Minijobber. Lesen Sie hier die neuen Werte und was zu beachten ist.
Pflegeversicherung: Erhöhung des Beitragssatzes ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen weiterhin einen Zuschlag, während Eltern mit mehr als einem Kind von Abschlägen profitieren. Hier sind die wichtigsten Änderungen und Regelungen im Überblick.
Menüschecks: Besser essen und mehr Netto
Falls Sie nicht in einer betriebseigenen Kantine zu Mittag essen können, sondern sich jeden Tag selbst verköstigen müssen, wissen Sie selber: Entweder ist das „tägliche Brot“ auf Dauer zuwider, oder das Tagesessen in umliegenden Lokalitäten ziemlich teuer. Um nun das Essen schmackhafter und preiswerter zu machen, gewähren viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Essensgeldzuschüsse oder Essenmarken.
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Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2024
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Sozialversicherungswerte werden Jahr für Jahr aufs Neue an die Einkommensentwicklung angepasst.
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Minijob: Hauptbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ist schädlich
Eine – einzige – geringfügige Beschäftigung (Minijob) mit einem Verdienst bis zu 520 Euro monatlich darf neben einem Hauptberuf ausgeübt werden, ohne dass diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird. Der Minijob bleibt also auch in diesem Fall steuer- und sozialversicherungsfrei, das heißt, der Arbeitgeber muss nur Pauschalabgaben zahlen. So viel zum Grundsatz. Doch aufgepasst: Eine andere Regelung gilt, wenn der Minijob beim selben Arbeitgeber ausgeübt wird, mit dem das Hauptarbeitsverhältnis besteht.
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Pfändungsschutz: Laut Jahressteuergesetz Energiepreispauschale nicht pfändbar
Im September 2022 haben alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Lohnsteuerklassen I – V einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt erhalten, der über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt wurde. Selbstständige erhielten einen Vorschuss über eine einmalige Kürzung ihrer Einkommensteuervorauszahlung. Bisher war gesetzlich nicht geregelt, ob für die Energiepreispauschale Pfändungsschutz gilt oder nicht.
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Pfändungsschutz: Ist die Energiepreispauschale doch pfändbar?
Arbeitnehmer und Selbstständige haben eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Die Energiepreispauschale ist – von Ausnahmen abgesehen – einkommensteuerpflichtig, unterliegt allerdings nicht der Sozialversicherung. Im Übrigen ist sie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, da die Energiepreispauschale eine staatliche Sozialleistung darstellt. Aber ist die Pauschale pfändbar oder besteht Pfändungsschutz?
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