Schlagwort: Negativzinsen

Negativzinsen: Zusätzliches Verwahrentgelt der Banken unzulässig?

Immer mehr Banken versenden Briefe an ihre Bestandskunden, in denen sie „gemeinsam die optimale Lösung finden“ wollen, doch tatsächlich geht es um die Vereinbarung eines Verwahrentgelts. Seit etlichen Jahren zahlen Banken ihren Kunden schon keine Zinsen mehr auf Sparguthaben oder sonstige Einlagen. Und jetzt wollen sie die Getreuen auch noch mit Negativ- bzw. Strafzinsen belasten und nennen dies ein verniedlichend „Verwahrentgelt“. Offenbar verlangen mittlerweile über 555 Kreditinstitute Negativzinsen im Privatkundengeschäft.
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Sollten Negativzinsen als negative Einnahmen absetzbar sein?

Was waren das herrliche Zeiten, als man für das mühsam Ersparte noch Zinsen bekam. Zinsen sind der Lohn für den Verzicht auf Konsum. Schon lange gibt es für das Sparbuch keine Zinsen mehr. Auch bei anderen Anlagen haben sich die Sparer inzwischen an Niedrig- und Nullzinsen gewöhnt. Neu aber ist, dass Sparer bei manchen Banken draufzahlen sollen, wenn sie dort ihr Geld hinbringen. Ein solcher Obolus ist eine Bestrafung fürs Sparen und wird als Strafzinsen oder Negativzinsen bezeichnet.
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