Kategorie: Allgemein

Steuererklärung für 2023: Das ist neu

Steuererklärung für 2023: Das ist neu

Jährlich treten steuerliche Änderungen und Neuregelungen in Kraft. Im Folgenden präsentieren wir die wesentlichen Neuerungen für Ihre Steuererklärung im Jahr 2023, die Sie im Blick haben sollten.


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Neue Grundsteuer: Was Sie wissen müssen

Neue Grundsteuer: Was Sie wissen müssen

Sie fragen sich, was es mit der neuen Grundsteuer auf sich hat, die derzeit in aller Munde ist? Da es eine Grundsteuerreform gab, müssen alle Eigentümer von Immobilien in Deutschland zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben.
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Technische Probleme bei ELSTER

Technische Probleme bei Elster

Haben Sie kürzlich versucht, auf Elster zuzugreifen, jedoch ohne Erfolg? Mehrere Tage lang war die gesamte ELSTER Plattform von technischen Problemen betroffen. Wenn Sie beispielsweise versucht haben, Ihre Steuererklärung oder Ihre Grundsteuererklärung via ELSTER zu übermitteln, war dies nicht möglich. Zeitweise wurde die Plattform sogar komplett abgeschaltet.


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Steuererklärung 2021: Abgabetermine stehen fest

Steuererklärung 2021: Abgabetermine stehen fest

Seit Februar 2022 haben Bundesregierung und Bundesrat über den Gesetzentwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz debattiert. Am 19.05.2022 wurde jetzt das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag durch die Koalition und mit Zustimmung der CDU verabschiedet. In dem Gesetz ging es neben weiteren Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie auch um neue Abgabetermine für die aktuelle und zukünftige Steuererklärungen.
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Wir helfen der Ukraine

Wir helfen der Ukraine

Da dachten wir Corona langsam in den Griff bekommen zu haben, schon stehen wir plötzlich wieder vor einer ganz neuen Herausforderung. Am 24. Februar 2022 startete Russlands Machthaber Putin einen Krieg gegen die Ukraine. Geschockt und fassungslos blicken wir seither auf schreckliche Berichte und Bilder aus dem Krisengebiet.

Daher möchten wir den betroffenen und geflüchteten Menschen und damit der ukrainischen Demokratie helfen.
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Abgabefrist verpasst? So beantragen Sie eine Fristverlängerung!

Wenn Sie die neue Abgabefrist am 31. Oktober bzw. 1. November 2022 nicht einhalten können, drohen Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent. Aber keine Sorge! In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder eine Woche später eingeht. Wer länger Zeit braucht, schickt ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung. Das reicht in der Regel aus, um die Abgabefrist nach hinten zu schieben. Unser Musteranschreiben hilft Ihnen dabei!
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Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020

Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020

Gute Nachricht für alle Steuerpflichtigen

Der Abgabetermin in diesem Jahr auf den 31. Oktober 2021 verlegt wurde. Da dies jedoch ein Sonntag ist, muss die Steuererklärung erst am Montag, dem 1. November 2021 beim Finanzamt sein.

Viele haben aber noch einen Tag mehr Zeit: In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist aufgrund Allerheiligen erst der 2. November 2021 der letzte Abgabetag.

Sollte dennoch nicht genug Zeit sein, reicht dem Finanzamt für eine Verlängerung um wenige Tage oder Wochen eine kurze E-Mail mit dem gewünschten Termin und einer Begründung.

 

Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022. Nun gab es die offizielle Zustimmung vom Bundesrat: Die Verlängerung der Abgabefrist ist beschlossene Sache.

Grund für die Fristverlängerung ist die Belastung der Bürger, Ämter und Steuerberater durch die Corona-Krise.Wer es trotz der Verlängerung nicht schafft, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, kann eine Fristverlängerung beantragen, muss diese aber gut begründen.

Für das Jahr 2020 kann das Finanzamt in Einzelfällen anordnen, dass Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt abzugeben sind, der vor dem 31. Mai 2022 liegen kann.

Verzinsung der Steuern

Wer jetzt Angst hat, durch die Verlängerung der Abgabefrist gegebenenfalls Strafzinsen zu zahlen, muss sich nicht sorgen. Die zinsfreie Karenzzeit wird für den Besteuerungszeitraum 2020 ebenfalls angepasst und endet am 30. Juni 2022. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen. Konsequenterweise wird entsprechend auch das restliche Fristensystem angepasst, so etwa bei den Verspätungszuschlägen.

 


Übersicht zu den verlängerten Abgabefristen!

 

Wenn Sie Ihre Steuererklärung… … freiwillig abgeben: …abgeben müssen
(mit Steuerberater)
Für das Steuerjahr 2019 31.12.2023 31.07.2020
>(28.02.2021)
Für das Steuerjahr 2020 31.12.2024 Geänderte Abgabefristen:
02.08.2021 31.10.2021
(28.02.2022) (31.05.2022)
Für das Steuerjahr 2021 31.12.2025 01.08.2022
(28.02.2023)

Die Gewinner unserer Corona Spendenaktion

Die Gewinner unserer Corona Spendenaktion

Im letzten Jahr hat viele das Virus Covid-19 hart getroffen. Niemand wusste so recht mit der neuen Situation umzugehen. Daher haben wir 2020 beschlossen, denen zu helfen, die die Corona-Krise finanziell und gesundheitlich trifft. Seit April 2020 spenden wir an gemeinnützige Organisationen, die Corona-Betroffene unterstützten. Alle Infos zur Aktion: Wir helfen in der Corona-Krise.


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Übungsleiterfreibetrag: Fahrer im Bereich der Tagespflege begünstigt

Anspruch auf den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 Euro haben nicht nur Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher und Betreuer u.Ä. Begünstigt ist auch die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Als Pflege gilt nicht nur die Hilfe am menschlichen Körper, setzt aber doch eine unmittelbare, persönlich zu erbringende Leistung des Helfenden voraus. Erforderlich ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet wird und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient (§ 3 Nr. 26 EStG).
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Witwen-/Witwerrente: Höherer Freibetrag ab Juli 2020

Bei der Witwen-/Witwerrente und Erziehungsrente wird eigenes Einkommen grundsätzlich angerechnet. Zunächst wird aus den Bruttoeinnahmen durch verschiedene Pauschalabzüge ein fiktives Nettoeinkommen ermittelt. Dieses Nettoeinkommen bleibt in Höhe bestimmter Freibeträge anrechnungsfrei (siehe Tabelle). Soweit das Nettoeinkommen die Freibeträge übersteigt, wird es zu 40 % auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.


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