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Vorabentscheidung EU Steuerrecht: EuG übernimmt ab Oktober 2024

Steuersachen: Wechsel beim Vorabentscheidungsverfahren zum Gericht der Europäischen Union (EuG)

Die EU hat die Zuständigkeiten im Steuerrecht neu geregelt: Ab Oktober 2024 übernimmt das EuG zentrale Verfahren der Vorabentscheidung EU Steuerrecht. Was das für Steuerzahler bedeutet, erfährst du hier.

Was ist eine Vorabentscheidung im EU-Steuerrecht?

Bei der Vorabentscheidung EU Steuerrecht handelt es sich um ein Verfahren, bei dem nationale Gerichte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung von EU-Recht vorlegen. Das betrifft besonders das Umsatzsteuerrecht. In Deutschland sind hierbei die Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof (BFH) involviert. Sobald Zweifel bestehen, ob eine nationale Regelung mit EU-Recht vereinbar ist, können oder müssen diese Gerichte den EuGH anrufen.

Die Antwort des EuGH ist bindend und gilt für alle Mitgliedstaaten. Nicht selten führen solche Entscheidungen dazu, dass bestehende deutsche Regelungen – etwa im Umsatzsteuergesetz – geändert werden müssen. Die Auswirkungen betreffen nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen, etwa bei Fragen zur Steuerfreiheit oder zum ermäßigten Steuersatz.

EuG übernimmt ab Oktober 2024

Zum 1. Oktober 2024 tritt eine Änderung in Kraft: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) übernimmt bestimmte Zuständigkeiten vom EuGH – darunter auch die Vorabentscheidung EU Steuerrecht. Rechtsgrundlage ist die EU-Verordnung 2024/2019 vom 11. April 2024.

Folgende Bereiche werden künftig durch das EuG entschieden:

  • das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Umsatzsteuer),
  • Verbrauchsteuern,
  • der EU-Zollkodex,
  • zolltarifliche Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur,
  • Fluggastrechte bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung,
  • der Handel mit Emissionszertifikaten.

Das EuG besteht aus zwei Richtern pro Mitgliedstaat und hat seinen Sitz – wie der EuGH – in Luxemburg. Obwohl das EuG keine neue Instanz ist, stand es bislang weniger im öffentlichen Fokus.

Was bedeutet das für Steuerpflichtige?

Für Steuerpflichtige bringt die Vorabentscheidung EU Steuerrecht durch das EuG keine Nachteile. Im Gegenteil: Die Verfahren könnten künftig schneller abgeschlossen werden. Auch die Transparenz soll steigen: Eingereichte Schriftsätze und Erklärungen sollen künftig – sofern nicht widersprochen wird – öffentlich auf der Website des Gerichtshofs zugänglich gemacht werden.

Fazit: EU-Steuerrecht wird transparenter und effizienter

Die Neuverteilung der Zuständigkeiten bei der Vorabentscheidung EU Steuerrecht ist ein bedeutender Schritt in Richtung Effizienz und Transparenz. Unternehmen, Berater und Privatpersonen sollten sich frühzeitig mit der neuen Verfahrensstruktur vertraut machen – insbesondere, wenn es um umsatzsteuerliche Streitfälle geht.

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