Sind Sie 2006 in Rente gegangen, wurde der Rentenfreibetrag für Sie im Jahr 2007 festgeschrieben.
z.B. 2007: 6 x 1.050 Euro + 6 x 1.056 = 12.636 Euro und 2009: 6 x 1.080 Euro + 6 x 1.090 Euro = 13.020 Euro= 384 Euro Rentenanpassung.
Um die Rentenanpassung für 2015 zu ermitteln, ziehen Sie von Ihren Rentenbezügen 2016 die Rentenbezüge ab, die Sie im zweiten Rentenbezugsjahr erhalten haben.
Unregelmäßige Änderungen der Rentenhöhe, zum Beispiel weil Ihnen andere Einkünfte angerechnet wurden oder diese zwischenzeitlich weggefallen sind, gehören nicht zur Rentenanpassung.