Wie ist die Seite "Meine Steuererklärung" aufgebaut?
1 Daten eingeben
Im Bereich "Daten eingeben" von Steuererklaerung-Polizei.de werden mit dem Steuer-Interview deine Angaben für die Steuererklärung erfasst. Das Interview stellt die relevanten Fragen nach Themen zusammen und führt dich so Schritt-für-Schritt durch die für dich relevanten Seiten deiner Steuererklärung.
Nimmst du am elektronischen Datenabruf teil? Hier kannst du deine elektronischen Daten auf Wunsch direkt bei deinem Finanzamt abrufen.

2 Tipps zum Steuern sparen
Unter diesem Punkt findest du aktuelle Steuertipps, die auf deinen Steuerfall abgestimmt sind und dir helfen, bei der Steuererklärung noch mehr zu sparen.

3 Daten prüfen
Bei der Datenprüfung werden deine Daten, die du in die Steuererklärung eingegeben hast, auf Plausibilität geprüft, z.B. ob deine persönlichen Angaben vollständig eingetragen sind.

4 Steuererklärung abgeben
Wenn du deine Steuererklärung abgeben willst, findest du hier den Link auf die "Abgaben"-Seite.
Hinweis: Für die Übermittlung deiner Steuererklärung an das zuständige Finanzamt muss deine Steuererklärung zuerst bezahlt und so freigeschaltet werden.

Nachdem du deine Steuererklärung erstmalig elektronisch übermittelt hast, findest du hier die Empfangsbestätigung des Finanzamts (mit Telenummer und Transferticket) zusammen mit allen wichtigen Unterlagen in Verbindung mit deiner Steuererklärung zum Download.

Unterlagen an das Finanzamt senden
Du hast in allen Bundesländern die Möglichkeit zur Nachreichung digitaler Anlagen an die Finanzverwaltung. Du solltest allerdings keine Belege unaufgefordert übermitteln. Die Finanzverwaltung bittet ausdrücklich darum, Belege nur nach einer Aufforderung durch das Finanzamt einzureichen.
Weitere Informationen erhältst du im Abschnitt "Unterlagen an das Finanzamt senden".
Abgabe der Steuererklärung neu starten
Solltest du nach der Abgabe der Steuererklärung einen Fehler feststellen, kannst du hier eine bereits durchgeführte Abgabe zurücksetzen und neu starten.
Bei Änderungen gehst du einfach alle Schritte zur Abgabe der Steuererklärung nochmals durch. Das Finanzamt beginnt die Bearbeitung erst nach Eingang der unterschriebenen Steuererklärung. Hast du die Abgabe bereits durchgeführt, kannst du über den Button "Abgabe der Steuererklärung neu starten" den Abgabeprozess zurücksetzen und erneut durchführen.
5 Steuerbescheid prüfen
Hier kannst du deinen elektronischen Steuerbescheid kontrollieren und im Fall von Abweichungen direkt Einspruch einlegen.
Sobald die Finanzbehörden den elektronischen Steuerbescheid per ELSTER zur Abholung bereitstellen, erhältst du von Steuererklaerung-Polizei.de eine automatische Benachrichtigung per E-Mail. Steuererklaerung-Polizei.de gibt hilfreiche Tipps und liefert Vorlagen für das Einlegen eines Einspruchs.
Hinweis: Die Prüfung des Steuerbeschieds steht ab dem Steuerjahr 2012 zur Verfügung und muss kostenpflichtig freigeschaltet werden!

Informationen zu deinem Finanzamt
Hier findest du die aktuelle Postanschrift und die Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) deines zuständigen Finanzamts, das du zuvor im Eingabe-Bereich ausgewählt hast. Die Anschrift des Finanzamts wird auch bei der Generierung der Musterbriefe auf Wunsch automatisch in das Anschriftenfeld eingetragen.

Aufgrund der bisher abgegebenen Steuererklärungen unserer Kunden können wir dir hier auch eine Aussage über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Steuererklärung bei deinem Finanzamt geben!
Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstand hast du so die relevanten Kontaktdatendirekt verfügbar. Hier hast du auch die Möglichkeit eine Bewertung zu deinem Finanzamt abzugeben.
Musterbriefe
In diesem Bereich findest du Musterbriefe und -anträge zu verschiedenen Steuerthemen. Die Vorlagen beinhalten jeweils einen passenden Standardtext sowie Platzhalter für erforderliche Daten, so dass du leicht ein individuelles Dokument erstellen kannst.
Online-Steuerrechner
Leider ist es nicht leicht, in der steuerlichen Welt den nötigen Überblick zu behalten. In jedem Jahr werden diverse Änderungen beschlossen: Neu eingeführte Regelungen, wie beispielsweise geänderte Abzugsbeträge, können für Unsicherheit und Ratlosigkeit unter den Betroffenen sorgen. Unsere kostenlosen Steuerrechner geben dir schnelle Antwort auf deine Fragen.
Mit den Online-Steuerrechnern von Steuererklaerung-Polizei.de erhältst du schnell einen Überblick über die zu erwartende Steuerlast, deinen tatsächlichen Netto-Lohn oder die staatliche Förderung für deine private Altersvorsorge.
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Wozu dient der Datenabruf?
Der Datenabruf ist ein Serviceangebot von Steuererklaerung-Polizei.de. Über den Datenabruf kannst du personenbezogene Daten, die bei deinem Finanzamt über dich gespeichert sind, abrufen und direkt in deine Steuererklärung importieren. Die Finanzverwaltung bezeichnet die bereitgestellten Daten auch als "vorausgefüllte Steuererklärung" (kurz: VaSt). (Weitere Informationen unter: Was ist der elektronische Datenabruf?)
Wenn du den Service einmalig eingerichtet hast, weißt du sofort, welche Daten das Finanzamt über dich vorliegen hat. Hinweis: Es können immer nur die Daten für die letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden, d.h. im Jahr 2026 können die Daten für 2025, 2024, 2023 und 2022 abgerufen werden
Die bereitgestellten Daten kannst du dann mit wenigen Klicks in deine Einkommensteuererklärung bei Steuererklaerung-Polizei.de übernehmen. Die Daten musst du so nicht selbst eintragen. Deine Daten werden direkt in die entsprechenden Felder der Einkommensteuererklärung übertragen, so dass Eingabefehler weitestgehend vermieden werden. Du musst die übernommenen Daten lediglich auf Richtigkeit überprüfen.
So hast du mehr Zeit für Ergänzungen, mit denen man wirklich Steuern sparen kann, wie z. B. Ausgaben zu Handwerkerleistungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben.

Wozu dient der Datenabruf?
Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?
Für das aktuelle Steuerjahr stehen dir folgende Abgabearten zur Verfügung:
1. Online-Abgabe mit Elster-Zertifikat
Du übermittelst deine Steuererklärung vollständig online mit deinem persönlichen Elster-Zertifikat.
- Kein Ausdruck, keine Unterschrift, kein Postversand erforderlich
- Voraussetzung: Gültiges Elster-Zertifikat
- Tipp: Besonders geeignet für Nutzer, die regelmäßig ihre Steuererklärung elektronisch einreichen
2. Online-Abgabe mit Identifikation
Auch ohne eigenes Zertifikat ist eine vollständig elektronische Abgabe möglich – nach einmaliger digitaler Identifikation.
- Kein Postversand erforderlich
- Erforderlich: Einmalige Identifikation (z. B. per Ausweis oder Kontoabgleich)
- Hinweis: Ideal für Nutzer ohne eigenes Elster-Zertifikat

Wie gebe ich meine Steuererklärung ab?
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wenn du deine Steuererklärung für das Jahr 2025 selbst erstellst – z. B. mit Steuererklaerung-Polizei.de –, gilt folgende gesetzliche Frist:
Abgabefrist: 31. Juli 2026
Bis zu diesem Datum muss deine Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein.
Die Frist ist gesetzlich geregelt in § 149 Absatz 2 der Abgabenordnung (AO). Versäumst du die Frist, kann ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO festgesetzt werden.
Versäumst du die Frist, kann ein Verspätungszuschlag fällig werden.
Fristverlängerung beantragen – aber rechtzeitig!
- Eine Fristverlängerung ist möglich, wenn du zur Abgabe verpflichtet bist.
- Der Antrag muss vor dem 31. Juli 2026 gestellt werden.
- In der Regel wird eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2026 gewährt.
Grundlage: § 109 AO (Fristverlängerung durch das Finanzamt im Einzelfall)
Freiwillige Abgabe: Mehr Zeit für deine Erklärung
Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kannst du deine Steuererklärung freiwillig einreichen – und das sogar bis zu vier Jahre rückwirkend.
Für das Steuerjahr 2025 bedeutet das: Freiwillige Abgabe möglich bis zum 31. Dezember 2029
Gesetzliche Grundlage: § 169 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 AO.
Tipp: Im Zweifel ans Finanzamt wenden
Du bist dir unsicher, ob du zur Abgabe verpflichtet bist? Dann frag bei deinem zuständigen Finanzamt nach. Dort erhältst du eine verlässliche Auskunft.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Ob du verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abzugeben, hängt von deiner persönlichen Situation ab. In vielen Fällen besteht keine Pflicht – es gibt jedoch Ausnahmen. Die rechtliche Grundlage bildet § 46 Einkommensteuergesetz (EStG).
Wann besteht eine Abgabepflicht?
Eine Steuererklärung ist verpflichtend, wenn:
- du Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) von über 410 Euro im Jahr erhalten hast (Progressionsvorbehalt),
- du gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse hattest, bei denen eines nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde,
- du mit deinem Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt hast,
- du zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro erzielt hast (z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuer oder Renten),
- du vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wurdest.
Ausführliche Informationen zur Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer findest du hier: Abgabepflicht für die Steuererklärung.
Wann besteht keine Abgabepflicht?
Eine Abgabe ist in der Regel nicht erforderlich, wenn:
- du 2025 nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt warst,
- du in Steuerklasse I eingestuft warst,
- du keine Lohnersatzleistungen oder zusätzlichen Einkünfte hattest,
- keiner der genannten Sonderfälle zutrifft.
Tipp: Freiwillige Abgabe kann sich lohnen
Auch ohne Pflicht kann sich eine sogenannte Antragsveranlagung lohnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im Schnitt über 1.000 Euro Erstattung – etwa wegen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.
Im Zweifel: Finanzamt fragen
Wenn du unsicher bist, ob du abgeben musst, hilft dein zuständiges Finanzamt weiter.
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Wie funktioniert die Suche von Steuererklaerung-Polizei.de?
Wenn du Hilfe zu einem bestimmten Thema benötigst, nutze einfach die Suchfunktion von Steuererklaerung-Polizei.de. Gib dazu deinen Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicke auf „Suchen“.
Suchergebnisse und Funktionen:
- Du erhältst eine Übersicht aller Texte, die den Suchbegriff enthalten.
- Die Suche berücksichtigt:
- deine eingegebenen Daten,
- sichtbare und noch nicht sichtbare Eingabefelder,
- Hilfetexte und Ratgebertexte.
- Wähle einfach den passenden Text aus der Ergebnisliste aus.
Tipps für bessere Suchergebnisse:
- Kombiniere mehrere Suchbegriffe, um genauere Treffer zu erhalten. Es werden nur Texte angezeigt, die alle Begriffe enthalten.
- Wenn keine Ergebnisse angezeigt werden:
- Überprüfe die Schreibweise deiner Suchbegriffe.
- Verwende weniger oder allgemeinere Suchwörter.
- Die Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle. Ob du „Sonderausgaben“ oder „sonderausgaben“ eingibst – die Ergebnisse bleiben gleich.
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