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Schenkungssteuer-Rechner

 



Was unterliegt der Schenkungsteuer?

Der Schenkungsteuer unterliegen Schenkungen unter Lebenden.

Als Schenkung gilt unter anderem

  • jede freigebige Zuwendung,
  • die Bereicherung, die ein Ehegatte bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft erfährt,
  • was als Abfindung für einen Erbverzichtgewährt wird,
  • was ein Vorerbe dem Nacherben mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft vor ihrem Eintritt herausgibt.

Was unterliegt der Schenkungsteuer?



Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Ob und in welcher Höhe Schenkungsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsverhältnis des Beschenkten zum Schenkenden.

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Beschenkten. Das ist der Netto-Wert des erworbenen Vermögens abzüglich der Freibeträge. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert).

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Steuersatz in der Steuerklasse
  I II III
75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
600.000 Euro 15 % 25 % 30 %
6.000.000 Euro 19 % 30 % 30 %
13.000.000 Euro 23 % 35 % 50 %
26.000.000 Euro 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 Euro 30 % 43 % 50 %

Wie hoch ist die Schenkungssteuer?



Welche Steuerklassen gibt es?

Die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer werden nach drei Steuerklassen erhoben. Die jeweilige Steuerklasse ist abhängig vom Verhältnis des Beschenkten zum Schenkenden:

Steuerklasse I

Sie gilt für den Ehegatten, den Lebenspartner, die Kinder (eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, nicht jedoch Pflegekinder), Enkel und Urenkel sowie für Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen.

Steuerklasse II

Sie gilt für Eltern und Voreltern - soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören -, Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten und den Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft.

Steuerklasse III

Sie gilt für alle übrigen Erwerber

Welche Steuerklassen gibt es?



Wie hoch sind die Freibeträge bei einer Schenkung?

Es gelten persönliche Freibeträge abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis:

  • für den Ehegatten 500.000 Euro
  • für Lebenspartner je 500.000 Euro
  • für Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro
  • für Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder je 400.000 Euro
  • für Enkel je 200.000 Euro
  • und für die anderen Personen der Steuerklassen I je 100.000 Euro
  • für Personen der Steuerklasse II je 20.000 Euro
  • für Personen der Steuerklasse III je 20.000 Euro

Wie hoch sind die Freibeträge bei einer Schenkung?



Gibt es weitere Steuerbefreiungen?

Neben diesen Freibeträgen gibt es eine Reihe von sachlichen Steuerbefreiungen, insbesondere für den Erwerb von Hausrat usw..

Jede Person der Steuerklasse I kann Hausrat bis zum Wert von 41.000 Euro und andere bewegliche körperliche Gegenstände, z. B. Kunstgegenstände und Sammlungen, Pkw, Schmuck bis zum Wert von 12.000 Euro steuerfrei erwerben.

Jede Person der Steuerklassen II und III erhält für Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände einen zusammengefassten Freibetrag von 12.000 Euro. Die Befreiung gilt jedoch nicht für Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen.

Gibt es weitere Steuerbefreiungen?



Wer ist zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung verpflichtet und wann?

Zur Abgabe verpflichtet sind u.a. natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeachtlich ihrer Staatsangehörigkeit. Die Steuerpflicht tritt u. a. ein bei Schenkungen unter Lebenden.

Welche Fristen sind zu beachten? Jeder der Schenkungsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Schenkungen ist auch der Schenker zur Anzeige verpflichtet.


Eine Anzeige erübrigt sich, wenn eine Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet wurde.

Wer ist zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung verpflichtet und wann?