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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Berechtigungen für den Datenabruf verwalten

 

Automatischer Datenabruf – einfach und bequem

Mit dem automatischen Datenabruf ermöglicht Steuererklaerung-Polizei.de, ausgewählte Steuerdaten direkt beim Finanzamt für Sie abzurufen – z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Vorsorgeaufwendungen. Nach einmaliger Einrichtung erfolgt der Abruf automatisch.

Sie werden benachrichtigt, sobald neue Daten verfügbar sind und können diese direkt in Ihre Steuererklärung übernehmen.



Wie kann ich eine Berechtigung für den elektronischen Datenabruf einrichten?

Öffne nach dem Einloggen in der Übersicht den Menüpunkt "Datenabruf" unter "Meine Steuererklärung". Hier kannst du neue Berechtigungen für den Datenabruf eintragen und bestehende Berechtigungen verwalten. Einmal eingerichtet, können alle verfügbaren Daten geladen und bequem in die Steuererklärung übernommen werden.

Mit der Einrichtung des Datenabrufs kann die forium GmbH als Betreiber von Steuererklaerung-Polizei.de deine persönlichen Daten elektronisch vom Finanzamt abrufen und dir in deinem Kundenkonto zur Verfügung stellen.

Wie kann ich eine Berechtigung für den elektronischen Datenabruf einrichten?



So richtest du den automatischen Datenabruf Schritt für Schritt ein!

Auf dieser Seite wird dir eine Übersicht über alle bereits erteilten Berechtigungen für den automatischen Datenabruf angezeigt.

Wenn du noch keine Berechtigung für den Datenabruf in deinem Kundenkonto bei Steuererklaerung-Polizei.de erteilt hast, klicke einfach auf "Berechtigung für den Datenabruf einrichten".

1. Berechtigung für den automatischen Datenabruf einrichten

Gib nun deinen  Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und deine  Identifikationsnummer ein, um die Berechtigung für den elektronischen Datenabruf bei Steuererklaerung-Polizei.de einzurichten und die Freischaltung bei der Steuerverwaltung zu beantragen.

Wichtig: Du kannst bei Steuererklaerung-Polizei.de für eine Person den Datenabruf nur einmal beantragen und einrichten. Hast du mehrere Kundenkonten, kann folglich nur in einem Kundenkonto der Datenabruf eingerichtet und verwaltet werden.

2. Freischaltung für den Datenabruf

Wenn die Freischaltung erfolgreich beantragt wurde, wird dir eine Bestätigungsseite angezeigt. Wie es jetzt weitergeht, hängt davon ab, ob du bereits bei ELSTER registriert bist oder nicht.

 

A. Du bist nicht bei ELSTER registriert:

Falls du nicht bei ELSTER registriert bist, ist die Freischaltung sehr einfach und erfolgt über das Briefersatzverfahren. Du erhältst innerhalb von wenigen Tagen automatisch von deinem Finanzamt einen 12-stelligen Freischaltcode per Post ("Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Belege").

Rufe nach dem Erhalt des Freischaltcodes einfach bei Steuererklaerung-Polizei.de die Seite "Datenabruf: Berechtigungen verwalten" auf. Übertrage den Freischaltcode sorgfältig in das vorgesehene Feld und bestätige die Eingabe mit "OK".

Die Finanzverwaltung stellt deine Daten in der Regel innerhalb der nächsten 48 Stunden zur Verfügung. Sobald die Daten einsehbar sind, informieren wir dich per E-Mail. Alle Daten kannst du dann über die Seite "Meine Steuererklärung" in deinen Steuerfall importieren. Sollte dein Finanzamt neue Daten für dich bereitstellen, benachrichtigen wir dich zukünftig automatisch.

Wichtig: Wird der Freischaltcode nicht eingegeben, verfällt der Antrag nach einer Frist von 90 Tagen.

Der Freischaltcode kann maximal 4 x falsch hintereinander eingegeben werden. Beim fünften Fehlversuch wird der Freischaltcode deaktiviert. Damit ist sowohl der Freischaltcode als auch der entsprechende Berechtigungsantrag hinfällig. In diesem Fall musst du erneut einen Antrag stellen.

B. Du bist bereits bei ELSTER registriert:

Wenn du bereits bei ELSTER registriert bist, aber noch keinen Abrufcode beantragt hast, logge dich zunächst unter Mein ELSTER ein. Gehe dort zum Bereich "Formulare & Leistungen" und wähle dann "Bescheinigungen verwalten" aus. Anschließend wähle "Zustimmung und Abrufcode".

Du erhältst deinen Abrufcode in den nächsten Tagen per Post vom Finanzamt zugeschickt.

Liegt dir bereits ein Abrufcode vor, kannst du sofort mit der Freischaltung für den Datenabruf durch Steuererklaerung-Polizei.de fortfahren. Wenn du die forium GmbH als Betreiber von Steuererklaerung-Polizei.de für den Datenabruf deiner elektronischer Daten freischalten willst, musst du wie folgt vorgehen:

Rufe als Erstes das Mein-Elster-Portal auf und logge dich ein. Danach wähle den Menüpunkt "Formulare & Leistungen", dann den Punkt "Bescheinigungen verwalten" und danach "Bescheinigungen anderer Personen" aus.

Auf dieser Seite findest du in der Berechtigungsübersicht unter "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" den Antrag der forium GmbH. Klicke auf das Häkchen-Symbol mit dem grünen Kreis, um den Antrag zu genehmigen.

Auf der Folgeseite gibst du jetzt nur noch deine PIN und deinen Abrufcode ein und klickst dann auf "Antrag genehmigen".

Steuererklaerung-Polizei.de (bzw. die forium GmbH) hat jetzt die Berechtigung erhalten, die über dich gespeicherten elektronischen Daten in deinem Namen abzurufen. Du erhältst automatisch per E-Mail eine Benachrichtigung, sobald neue Daten bei Steuererklaerung-Polizei.de bereitgestellt wurden und du diese in deinem Kundenkonto einsehen kannst.

So richtest du den automatischen Datenabruf Schritt für Schritt ein!



Wie schaltest du den Datenabruf frei, wenn du bereits bei ELSTER registriert bist?

Wenn du bei ELSTER registriert bist, erhältst du keinen Freischaltcode per Post. In diesem Fall musst du den Datenabruf direkt in deinem ELSTER-Benutzerkonto freischalten. Dazu benötigst du einen sogenannten Abrufcode.

Liegt dir für ELSTER noch kein Abrufcode vor, logge dich zunächst im Mein-Elster-Portal ein:

Gehe dort zum Bereich "Formulare & Leistungen" und wähle dann "Bescheinigungen verwalten" aus. Anschließend wähle "Zustimmung und Abrufcode".

Du erhältst deinen Abrufcode in den nächsten Tagen per Post vom Finanzamt zugeschickt.

Freischaltung des Datenabrufs mit Abrufcode

Wenn dir der Abrufcode für ELSTER bereits vorliegt, kannst du sofort mit der Freischaltung für den Datenabruf durch Steuererklaerung-Polizei.de weitermachen.

Gehe zum Mein-Elster-Portal und melde dich an:

  • Nachdem du dich bei Mein ELSTER eingeloggt hast, wähle "Formulare & Leistungen", dann "Bescheinigungen verwalten" und danach "Bescheinigungen anderer Personen" aus.
  • Unter "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" findest du den Antrag der forium GmbH. Klicke auf das Häkchen-Symbol, um den Antrag zu genehmigen.
  • Gib auf der nächsten Seite deine PIN und den Abrufcode ein und klicke auf "Antrag genehmigen".
  • Steuererklaerung-Polizei.de (forium GmbH) hat nun die Berechtigung, deine elektronischen Daten in deinem Namen abzurufen.

Du erhältst eine automatische Benachrichtigung per E-Mail, wenn neue Daten für dich verfügbar sind. 

Wie schaltest du den Datenabruf frei, wenn du bereits bei ELSTER registriert bist?



Wo kann ich mir meine elektronisch abgerufenen Daten ansehen?

Du kannst mit Steuererklaerung-Polizei.de die elektronischen Daten abrufen und direkt online einsehen oder als PDF Datei herunterladen. Gehe, nachdem Du Dich bei Steuererklaerung-Polizei.de eingeloggt hast, auf den Punkt "Datenabruf".

In der Übersicht siehst Du, für wen bereits Berechtigungen für den Datenabruf eingetragen wurden. Ein Klick in der Spalte "Daten" öffnet eine Liste der bereitgestellten Daten.

Wo kann ich mir meine elektronisch abgerufenen Daten ansehen?



Wie funktioniert der manuelle Datenabruf?

Für den manuellen Datenabruf brauchst du ein Signatur-Zertifikat, das dazugehörige Passwort und einen Abrufcode. Diese kannst du auf www.elster.de beantragen. Wenn du diese bereits hast, kannst du den manuellen Datenabruf starten und die elektronischen Daten sofort abrufen, um diese in deiner Steuererklärung zu nutzen.

So funktioniert der manuelle Datenabruf Schritt-für-Schritt:

  1. Öffne nach dem Einloggen den Punkt "Meine Steuererklärung > Datenabruf".
  2. Klicke auf den Button "Manuellen Datenabruf starten".
  3. Auf der Folgeseite wähle dein Zertifikat aus, gib das dazugehörende Passwort und den Abrufcode ein, die du bereits von ELSTER erhalten hast.
  4. Klicke jetzt nur noch auf "Daten abrufen" und die entsprechenden elektronischen Daten werden von der Finanzverwaltung abgefragt.

Wie funktioniert der manuelle Datenabruf?



Wie funktioniert der automatische Datenabruf für Dritte?

Du kannst den elektronischen Datenabruf im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung auch für andere Personen wie deinen Ehepartner, Lebensgefährten oder deine Kinder mit Steuererklaerung-Polizei.de nutzen und einrichten. Da das Steuergeheimnis jedoch oberste Priorität hat, muss die andere Person dich ausdrücklich dazu autorisieren.

Starte in deinem Kundenkonto über "Einstellungen" den "Datenabruf" und klicke auf "Automatischen Datenabruf für eine weitere Person einrichten".

Trage nun den Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer der Person ein, deren Daten du zukünftig elektronisch über Steuererklaerung-Polizei.de abrufen willst.

Die Person (Ehepartner, Lebensgefährte, Kind) erhält in Kürze einen Brief mit einem Freischaltcode per Post vom Finanzamt zugesandt. Sobald die Person den Freischaltcode an dich weitergegeben hat, trage diesen in deinem Kundenkonto bei Steuererklaerung-Polizei.de ein – jetzt kannst du die Daten für diese Person ebenfalls abfragen.

Hinweis: Die Berechtigung zum Datenabruf kann jederzeit in unserem Kundenkonto widerrufen und bereits abgeholte Daten gelöscht werden.

Wie funktioniert der automatische Datenabruf für Dritte?