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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Berechtigungen für den Datenabruf verwalten

 

Sie haben die Wahl:

  • Automatischer Datenabruf
    Mit der Einrichtung des automatischen Datenabrufs kann die forium GmbH als Betreiber von Steuererklaerung-Polizei.de Ihre persönlichen Daten vom Finanzamt abrufen. Einmal eingerichtet werden Sie automatisch informiert, wenn neue Daten vorliegen.
  • Manueller Datenabruf
    Für den manuellen Datenabruf brauchen Sie ein Signatur-Zertifikat, das dazugehörige Passwort und einen Abrufcode. Diese können Sie auf www.elster.de beantragen. Wenn Sie diese haben, können Sie den Datenabruf hier starten.



Wie kann ich eine Berechtigung für den elektronischen Datenabruf einrichten?

Öffnen Sie nach dem Einloggen in der Übersicht den Menüpunkt "Datenabruf" unter "Meine Steuererklärung". Hier können Sie neue Berechtigungen für den Datenabruf eintragen und bestehende Berechtigungen verwalten. Einmal eingerichtet, können alle verfügbaren Daten geladen und bequem in die Steuererklärung übernommen werden.

Mit der Einrichtung des Datenabrufs kann die forium GmbH als Betreiber von Steuererklaerung-Polizei.de Ihre persönlichen Daten elektronisch vom Finanzamt abrufen und Ihnen in Ihrem Kundenkonto zur Verfügung stellen.

Wie kann ich eine Berechtigung für den elektronischen Datenabruf einrichten?



So richten Sie den automatischen Datenabruf Schritt für Schritt ein!

Auf dieser Seite wird Ihnen eine Übersicht über alle bereits erteilten Berechtigungen für den automatischen Datenabruf angezeigt.

Wenn Sie noch keine Berechtigung für den Datenabruf in Ihrem Kundenkonto bei Steuererklaerung-Polizei.de erteilt haben, klicken Sie einfach auf "Berechtigung für den Datenabruf einrichten".

1. Berechtigung für den automatischen Datenabruf einrichten

Geben Sie nun Ihren  Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und Ihre  Identifikationsnummer ein, um die Berechtigung für den elektronischen Datenabruf bei Steuererklaerung-Polizei.de einzurichten und die Freischaltung bei der Steuerverwaltung zu beantragen.

Wichtig: Sie können bei Steuererklaerung-Polizei.de für eine Person den Datenabruf nur einmal beantragen und einrichten. Haben Sie mehrere Kundenkonten, kann folglich nur in einem Kundenkonto der Datenabruf eingerichtet und verwaltet werden.

2. Freischaltung für den Datenabruf

Wenn die Freischaltung erfolgreich beantragt wurde, wird Ihnen eine Bestätigungsseite angezeigt. Wie es jetzt weitergeht, hängt davon ab, ob Sie bereits bei ELSTER registriert sind oder nicht.

 

A. Sie sind nicht bei ELSTER registriert:

Falls Sie nicht bei ELSTER registriert sind, ist die Freischaltung sehr einfach und erfolgt über das Briefersatzverfahren. Sie erhalten innerhalb von wenigen Tagen automatisch von Ihrem Finanzamt einen 12-stelligen Freischaltcode per Post ("Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Belege").

Rufen Sie nach dem Erhalt des Freischaltcodes einfach bei Steuererklaerung-Polizei.de die Seite "Datenabruf: Berechtigungen verwalten" auf. Übertragen Sie den Freischaltcode sorgfältig in das vorgesehene Feld und bestätigen die Eingabe mit "OK".

Die Finanzverwaltung stellt Ihre Daten in der Regel innerhalb der nächsten 48 Stunden zur Verfügung. Sobald die Daten einsehbar sind, informieren wir Sie per E-Mail. Alle Daten können Sie dann über die Seite "Meine Steuererklärung" in Ihren Steuerfall importieren. Sollte Ihr Finanzamt neue Daten für Sie bereitstellen, benachrichtigen wir Sie zukünftig automatisch.

Wichtig: Wird der Freischaltcode nicht eingegeben, verfällt der Antrag nach einer Frist von 90 Tagen.

Der Freischaltcode kann maximal 4 x falsch hintereinander eingegeben werden. Beim fünften Fehlversuch wird der Freischaltcode deaktiviert. Damit ist sowohl der Freischaltcode als auch der entsprechende Berechtigungsantrag hinfällig. In diesem Fall müssen Sie erneut einen Antrag stellen.

B. Sie sind bereits bei ELSTER registriert:

Wenn Sie bereits bei ELSTER registriert sind, aber noch keinen Abrufcode beantragt haben, loggen Sie sich zunächst unter Mein ELSTER ein. Gehen Sie dort zum Bereich "Formulare & Leistungen" und wählen dann "Bescheinigungen verwalten" aus. Anschließend wählen Sie "Zustimmung und Abrufcode".

Sie erhalten Ihren Abrufcode in den nächsten Tagen per Post vom Finanzamt zugeschickt.

Liegt Ihnen bereits ein Abrufcode vor, können Sie sofort mit der Freischaltung für den Datenabruf durch Steuererklaerung-Polizei.de fortfahren. Wenn Sie die forium GmbH als Betreiber von Steuererklaerung-Polizei.de für den Datenabruf Ihrer elektronischer Daten freischalten wollen, müssen Sie wie folgt vorgehen:

Rufen Sie als Erstes das Mein-Elster-Portal auf und loggen sich ein. Danach wählen Sie den Menüpunkt "Formulare & Leistungen", dann den Punkt "Bescheinigungen verwalten" und danach "Bescheinigungen anderer Personen" aus.

Auf dieser Seite finden Sie in der Berechtigungsübersicht unter "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" den Antrag der forium GmbH. Klicken Sie auf das Häkchen-Symbol mit dem grünen Kreis, um den Antrag zu genehmigen.

Auf der Folgeseite geben Sie jetzt nur noch Ihre PIN und Ihren Abrufcode ein und klicken dann auf "Antrag genehmigen".

Steuererklaerung-Polizei.de (bzw. die forium GmbH) hat jetzt die Berechtigung erhalten, die über Sie gespeicherten elektronischen Daten in Ihrem Namen abzurufen. Sie erhalten automatisch per E-Mail eine Benachrichtigung, sobald neue Daten bei Steuererklaerung-Polizei.de bereitgestellt wurden und Sie diese in Ihrem Kundenkonto einsehen können.

So richten Sie den automatischen Datenabruf Schritt für Schritt ein!



Wie schalten Sie den Datenabruf frei, wenn Sie bereits bei ELSTER registriert sind?

Wenn Sie bei ELSTER registriert sind, erhalten Sie keinen Freischaltcode per Post. In diesem Fall müssen Sie den Datenabruf direkt in Ihrem ELSTER-Benutzerkonto freischalten. Dazu benötigen Sie einen sogenannten Abrufcode.

Liegt Ihnen für ELSTER noch kein Abrufcode vor, loggen Sie sich zunächst im Mein-Elster-Portal ein:

Gehen Sie dort zum Bereich "Formulare & Leistungen" und wählen dann "Bescheinigungen verwalten" aus. Anschließend wählen Sie "Zustimmung und Abrufcode".

Sie erhalten Ihren Abrufcode in den nächsten Tagen per Post vom Finanzamt zugeschickt.

Freischaltung des Datenabrufs mit Abrufcode

Wenn Ihnen der Abrufcode für ELSTER bereits vorliegt, können Sie sofort mit der Freischaltung für den Datenabruf durch Steuererklaerung-Polizei.de weitermachen.

Gehen Sie zum Mein-Elster-Portal und melden sich an:

  • Nachdem Sie sich bei Mein ELSTER eingeloggt haben, wählen Sie "Formulare & Leistungen", dann "Bescheinigungen verwalten" und danach "Bescheinigungen anderer Personen" aus.
  • Unter "Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen" finden Sie den Antrag der forium GmbH. Klicken Sie auf das Häkchen-Symbol, um den Antrag zu genehmigen.
  • Geben Sie auf der nächsten Seite Ihre PIN und den Abrufcode ein und klicken Sie auf "Antrag genehmigen".
  • Steuererklaerung-Polizei.de (forium GmbH) hat nun die Berechtigung, Ihre elektronischen Daten in Ihrem Namen abzurufen.

Sie erhalten eine automatische Benachrichtigung per E-Mail, wenn neue Daten für Sie verfügbar sind. 

Wie schalten Sie den Datenabruf frei, wenn Sie bereits bei ELSTER registriert sind?



Wo kann ich mir meine elektronisch abgerufenen Daten ansehen?

Sie können mit Steuererklaerung-Polizei.de die elektronischen Daten abrufen und direkt online einsehen oder als PDF Datei herunterladen. Gehen Sie, nachdem Sie sich bei Steuererklaerung-Polizei.de eingeloggt haben, auf den Punkt "Datenabruf".

In der Übersicht sehen Sie, für wen bereits Berechtigungen für den Datenabruf eingetragen wurden. Ein Klick in der Spalte "Daten" öffnet eine Liste der bereitgestellten Daten.

Wo kann ich mir meine elektronisch abgerufenen Daten ansehen?



Wie funktioniert der manuelle Datenabruf?

Für den manuellen Datenabruf brauchen Sie ein Signatur-Zertifikat, das dazugehörige Passwort und einen Abrufcode. Diese können Sie auf www.elster.de beantragen. Wenn Sie diese bereits haben, können Sie den manuellen Datenabruf starten und die elektronischen Daten sofort abrufen, um diese in Ihrer Steuererklärung zu nutzen.

So funktioniert der manuelle Datenabruf Schritt-für-Schritt:

  1. Öffnen Sie nach dem Einloggen den Punkt "Meine Steuererklärung > Datenabruf".
  2. Klicken Sie auf den Button "Manuellen Datenabruf starten".
  3. Auf der Folgeseite wählen Sie Ihr Zertifikat aus, geben das dazugehörende Passwort und den Abrufcode ein, die Sie bereits von ELSTER erhalten haben.
  4. Klicken Sie jetzt nur noch auf "Daten abrufen und die entsprechenden elektronischen Daten werden von der Finanzverwaltung abgefragt.

 

Wie funktioniert der manuelle Datenabruf?



Wie funktioniert der automatische Datenabruf für Dritte?

Sie können den elektronischen Datenabruf im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung auch für andere Personen wie Ihren Ehepartner, Lebensgefährten oder Ihre Kinder mit Steuererklaerung-Polizei.de nutzen und einrichten. Da das Steuergeheimnis jedoch oberste Priorität hat, muss die andere Person Sie ausdrücklich dazu autorisieren.

Starten Sie in Ihrem Kundenkonto über "Einstellungen" den "Datenabruf" und klicken Sie auf "Automatischen Datenabruf für eine weitere Person einrichten".

Tragen Sie nun den Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und die Steuer-Identifikationsnummer der Person ein, deren Daten Sie zukünftig elektronisch über Steuererklaerung-Polizei.de abrufen wollen.

Die Person (Ehepartner, Lebensgefährte, Kind) erhält in Kürze einen Brief mit einem Freischaltcode per Post vom Finanzamt zugesandt. Sobald die Person den Freischaltcode an Sie weitergegeben hat, tragen Sie diesen in Ihrem Kundenkonto bei Steuererklaerung-Polizei.de ein – jetzt können Sie die Daten für diese Person ebenfalls abfragen.

Hinweis: Die Berechtigung zum Datenabruf kann jederzeit in unserem Kundenkonto widerrufen und bereits abgeholte Daten gelöscht werden.

Wie funktioniert der automatische Datenabruf für Dritte?