Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht bei Arbeitslosigkeit, es wird auch für die Dauer einer von der Agentur für Arbeit geförderten beruflichen Weiterbildung gezahlt.
Wenn du von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährst oder einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hast, bist du verpflichtet, dich spätestens drei Monate vor dem Termin persönlich arbeitslos zu melden. Wenn du erst später von deiner Kündigung erfährst, musst du innerhalb von drei Tagen eine Agentur für Arbeit aufsuchen. Meldest du dich zu spät, droht eine Sperrfrist bezüglich der Leistungen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.
Eine andere wichtige Voraussetzung sind die vorgeschriebenen Anwartschaften. Dies erfordert, dass du in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate (360 Kalendertage) versicherungspflichtig tätig warst. Hier können auch Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung mit einbezogen werden. Eine ABM-Maßnahme führt allerdings nicht zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in der Arbeitslosenversicherung.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Hast du im vergangenen Jahr nicht mindestens 150 Tage (Bemessungszeitraum) sozialversicherungspflichtig gearbeitet, wird der so genannte Bemessungsrahmen auf zwei Jahre ausgedehnt. Kommen auch in diesem Zeitraum keine 150 Tage mit versicherungspflichtiger Tätigkeit zusammen, nimmt man ein fiktives Gehalt als Berechnungsgrundlage.
Ansonsten wird aus dem Verdienst des letzten Jahres ein täglicher Durchschnittswert ermittelt. Hierzu wird das Gesamtbrutto im Bemessungszeitraum durch die Zahl der Tage geteilt. Hast du also das gesamte vergangene Jahr gearbeitet, wird die Summe deiner zwölf Monatsgehälter durch 365 geteilt. So ergibt sich das tägliche Bemessungsentgelt.
Zur weiteren Berechnung werden vom täglichen Bruttoentgelt anteilig die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Hast du mindestens ein Kind, stehen dir 67 Prozent vom errechneten Betrag zu, ansonsten 60 Prozent. Multipliziert man diesen täglichen Anspruch auf ALG I mit 30 Tagen, ergibt sich das monatliche Arbeitslosengeld.
Wichtig: Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni werden zur Berechnung hinzugezogen.
Tipp: Wer nur ein geringes Arbeitslosengeld erhält, hat möglicherweise Anspruch auf zusätzliche Leistungen zur Grundsicherung, z.B. Arbeitslosengeld II, auch dies ist über die Agentur für Arbeit zu beantragen.
Mehr Informationen hierzu findest du in unserem ALG II-Rechner. Dort kannst du auch deinen voraussichtlichen Anspruch berechnen.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Dauer des Arbeitslosengeldbezugs richtet sich nach der Zeit, in der du in einem versicherungspflichtigen Verhältnis tätig warst. Diese Zeit wird innerhalb einer Rahmenfrist von drei Jahren, aber höchstens bis zu einem früheren Arbeitslosengeldbezug, gemessen.
Hier eine Übersicht zur Anspruchsdauer:
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nach einer Versicherungspflicht
von mindestens...Monaten
|
Monate mit
Anspruch auf ALG I
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| 12 |
6 |
| 16 |
8 |
| 20 |
10 |
| 24 |
12 |
Für Arbeitslose nach Vollendung des 50. Lebensjahres gilt eine verlängerte Bezugsdauer. Bei 30 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit haben sie Anspruch auf 15 Monate. Ab 36 Monaten Tätigkeit können sie 18 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ab 58 Jahren und 48 Monaten Beitragszahlung besteht ein Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.
Nach dem Ende des Anspruchs ist der Bezug von Arbeitslosengeld II möglich, auch bekannt als Hartz IV.
Hier findest du weitere Informationen zum ALG II sowie unseren Hartz IV Rechner, mit dem du deinen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld II berechnen kannst.
Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Welche Fristen gelten beim Antrag auf Arbeitslosengeld?
Wer von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt oder einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hat, ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Termin persönlich arbeitslos zu melden. Wer erst später von seiner Arbeitslosigkeit erfährt, muss innerhalb von drei Tagen eine Agentur für Arbeit aufsuchen.
Welche Fristen gelten beim Antrag auf Arbeitslosengeld?
Welche Unterlagen brauche ich, um mich arbeitslos zu melden?
Meldest du dich zu spät, droht eine Sperrfrist bezüglich der Leistungen. Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Die Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld.
Damit alles möglichst reibungslos abläuft, bring am besten gleich bei deinem ersten Besuch in der Agentur für Arbeit die kompletten nötigen Unterlagen mit.
Hierzu gehören:
- Der Personalausweis oder der Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung.
- Das Kündigungsschreiben.
- Die Arbeitspapiere und die Lohnsteuerkarte.
Wenn du vorher bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen hast: einen Nachweis darüber. Den Beitragsnachweis zur Arbeitslosenversicherung, z.B. über die Lohnbescheinigung. Sobald dein Beschäftigungsverhältnis beendet ist: die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber.
Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu berechnen, erhältst du einen Antragsvordruck, der sorgfältig und vollständig möglichst persönlich wieder zurückgegeben werden sollte.
Alle Unterlagen, die du bei der Arbeitslosmeldung noch nicht hast - zum Beispiel die Lohnsteuerkarte - kannst du nachreichen. Die nötigen Formulare z.B. für die Arbeitsbescheinigung und den Antrag auf Arbeitslosengeld bekommst du bei der Arbeitslosmeldung.
Welche Unterlagen brauche ich, um mich arbeitslos zu melden?
Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge in der Arbeitslosigkeit?
Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden von der Agentur für Arbeit in voller Höhe übernommen. Die Versicherung erfolgt bei der Krankenkasse, die auch bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit zuständig war.
Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung übernimmt die Arbeitsagentur nur bis zur Höhe der pauschalierten Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Wer im letzten Jahr vor seiner Arbeitslosigkeit rentenversicherungspflichtig tätig war, ist als Bezieher von Arbeitslosengeld ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auch hier übernimmt die Arbeitsagentur die Beiträge.
Die Arbeitsagentur meldet dem Rentenversicherungsträger nicht nur die Zeiten eines Leistungsbezugs, sondern auch die Zeit, in der du arbeitslos bist, aber keine Leistung beziehst. Denn: Auch diese Zeit kann unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit bei der Rentenversicherung anerkannt werden.
Wie hoch dein voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, kannst du mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge in der Arbeitslosigkeit?