Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?
Wenn du deine Steuererklärung bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt hast, aber noch einige Angaben ändern musst, ist das kein Problem. Schick einfach die Daten erneut per ELSTER ans Finanzamt.

Durch die individuelle Telenummer sind die neuen Daten mit der dann ebenfalls neu erstellten komprimierten Steuererklärung fest verbunden. Das bedeutet, dass der Bearbeiter im Finanzamt nur die von dir gesendeten Daten bearbeiten kann, die mit der von dir eingereichten Steuererklärung übereinstimmen. Die zuvor gesendeten Daten - wie viele auch immer - werden automatisch gelöscht.
Wichtig
Reiche immer die komprimierte Steuererklärung bei deinem Finanzamt ein, die zu den zuletzt per ELSTER gesendeten Daten gehört. Nur dann ist gewährleistet, dass der Sachbearbeiter die Daten zu deinem Steuerfall auch von den Servern des Finanzamts abrufen kann.
Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?
Erhältst du eine Empfangsbestätigung für die Abgabe Deiner Steuererklärung?
Nachdem du mit Steuererklaerung-Polizei.de Deine Steuererklärung elektronisch an Dein Finanzamt übermittelt hast, erhältst Du eine Empfangsbestätigung, die unter anderem die folgenden Informationen enthält:
- Transferticket
- Telenummer
- Sendedatum

Die Empfangsbestätigung steht nach dem elektronischen Versand auch in Deinem persönlichen Bereich auf Steuererklaerung-Polizei.de zusammen mit der komprimierten Steuererklärung als PDF-Datei für Dich bereit.
Mit Transferticket und Telenummer bestätigt das Finanzamt den elektronischen Empfang Deiner Steuerdaten.
Wichtig
Bei der Wahl der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung wird die Steuererklärung allerdings erst im Finanzamt bearbeitet, wenn Du die Steuererklärung ausgedruckt und unterschrieben per Post eingereicht hast.
Erhältst du eine Empfangsbestätigung für die Abgabe Deiner Steuererklärung?
Welche Daten werden von Steuererklaerung-Polizei.de gespeichert?
Steuererklaerung-Polizei.de speichert nach dem elektronischen Versand für dich die Empfangsbestätigung (Sendebericht) sowie die komprimierte Steuererklärung, die nach dem Versand an die Finanzverwaltung als Nachweis für die korrekte elektronische Übermittlung deiner Daten erstellt wird.
Beide Dokumente werden aus Datenschutzgründen verschlüsselt gespeichert, können aber jederzeit in deinem persönlichen Bereich eingesehen werden.
Welche Daten werden von Steuererklaerung-Polizei.de gespeichert?
Wie lange darf die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt dauern?
Leider gibt es keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt deine Steuererklärung bearbeiten muss! Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten dauern kann.
Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, telefonisch bei deinem zuständigen Sachbearbeiter nachzuhaken.
Wichtig: Auch das Finanzamt kann sich für deine Steuererklärung nicht beliebig lange Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, hast du die Möglichkeit einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einzureichen. Diesen legst du bei deinem Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).
Wie lange darf die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt dauern?
Du willst Deine Einkommensteuererklärung erneut abgeben?
Wenn du einen Fehler in deiner Steuererklärung entdeckt hast, kannst du diese auch nach der Abgabe noch korrigieren. Wie du vorgehst, hängt davon ab, ob und wie deine Erklärung bereits ans Finanzamt übermittelt wurde.

Fall 1: Steuererklärung noch nicht an das Finanzamt übermittelt
Kein Problem – du kannst deine Daten in Steuererklaerung-Polizei.de jederzeit anpassen und die Steuererklärung erneut elektronisch übermitteln.
Das Finanzamt verarbeitet automatisch die zuletzt übermittelte Version deiner Erklärung. Eine gesonderte Information an das Finanzamt ist nicht erforderlich.
Fall 2: Steuererklärung bereits elektronisch eingereicht (zertifiziert oder mit Identifikation)
Auch in diesem Fall kannst du deine Steuererklärung erneut an das Finanzamt übermitteln.
Tipp: Informiere dein zuständiges Finanzamt vorab telefonisch, dass du eine korrigierte Erklärung senden. So vermeidest du, dass dein ursprünglicher Steuerfall bereits bearbeitet oder der Bescheid erstellt wird.
Fall 3: Steuerbescheid bereits erhalten
Liegt dir bereits ein Steuerbescheid vor, ist eine neue Abgabe nicht mehr ausreichend. In diesem Fall musst du formell Einspruch gegen den Bescheid einlegen, um eine Korrektur zu ermöglichen.
Ein entsprechendes Muster findest du in unseren Mustervorlagen unter dem Titel: „Einspruch wegen Irrtums“.
Fragen oder Unterstützung?
Unser Kundenservice hilft dir gerne weiter: [email protected]
Auf Wunsch rufen wir dich auch gerne zurück.
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