Wie nutzt du den elektronischen Datenabruf mit Steuererklaerung-Polizei.de?
Um die elektronischen Daten der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) in deine Einkommensteuererklärung zu übernehmen, logge dich bei Steuererklaerung-Polizei.de ein und starte eine Steuererklärung.
Über die Seite "Meine Steuererklärung" siehst du sofort, ob elektronische Daten für dein Kundenkonto bereitstehen.

Wenn du die elektronisch vorliegenden Daten in deine Steuererklärung übernehmen willst, klicke auf "Prüfen und übernehmen Sie diese jetzt". Hast du Berechtigungen für mehrere Personen eingerichtet, kannst du auf der Folgeseite auswählen, wessen Daten übernommen werden sollen.
Danach kannst du für jeden vorliegenden Datensatz individuell entscheiden, ob du die Daten in deine Steuererklärung übernehmen willst. Alternativ kannst du dir den Inhalt eines Datensatzes auch nur online ansehen oder als PDF-Datei herunterladen.

Alle Eingabefelder, die mit Daten aus dem elektronischen Datenabruf in deine Steuererklärung befüllt wurden, sind beim ersten Aufruf farblich (gelb) gekennzeichnet. So kannst du die übernommenen Daten schnell erkennen und diese einfach überprüfen.

Wie nutzt du den elektronischen Datenabruf mit Steuererklaerung-Polizei.de?
Was mache ich bei fehlerhaften oder unvollständigen VaSt-Daten?
Wichtig: Es werden zwar bereits viele Daten durch die Finanzverwaltung elektronisch im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) bereitgestellt, doch vollständig ist deine Steuererklärung damit in der Regel noch lange nicht. Vor allem wenn du dir eine optimale Steuererstattung versprichst, solltest du zahlreiche weitere Angaben ergänzen und gegebenenfalls Nachweise über entstandene Aufwendungen nachreichen. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben wie Fahrtkosten, Umzugskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Krankheitskosten.
Steuererklaerung-Polizei.de unterstützt dich dabei, alle deine Aufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen.
Fehlerhafte Daten müssen von dir selbständig korrigiert werden. Wer einen Fehler nicht berichtigt, ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich. Dir können nur Daten angezeigt werden, die z.B. von deinem Arbeitgeber oder deiner Versicherung an die Steuerverwaltung übermittelt wurden.
Bei fehlerhaften oder unvollständigen Daten wende dich bitte direkt an den jeweiligen Datenübermittler (Arbeitgeber, Versicherung, Rententräger, u.a.).
Eine Korrektur durch das Finanzamt ist in der Regel nicht möglich. Trotz Bereitstellung der Daten durch den Fiskus übernimmt dieser keine Gewähr für deren Richtigkeit! Sieh daher den Datenabruf als reine Hilfestellung an, um die Steuererklärung schneller zu bearbeiten.
Was mache ich bei fehlerhaften oder unvollständigen VaSt-Daten?