Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Steuererklärung abgeben: Daten an das Finanzamt schicken

 



Wie übermittle ich meine Steuererklärung an das Finanzamt?

Du übermittelst Deine Steuerdaten sicher und verschlüsselt direkt an das Finanzamt – entweder mit Deinem persönlichen Elster-Zertifikat oder dem Portalzertifikat von Steuererklaerung-Polizei.de.

Eine Abgabe in Papierform ist seit dem Steuerjahr 2021 nicht mehr möglich. Die Steuererklärung muss elektronisch übermittelt werden – vollständig und ohne Unterschrift.

Abgabearten im Überblick
  1. Online-Abgabe mit eigenem Zertifikat
    Du sendest Deine Steuererklärung vollständig digital mit Deinem Elster-Zertifikat. Ein Postversand entfällt.
  2. Online-Abgabe mit Identifikation
    Auch ohne eigenes Zertifikat ist eine elektronische Übermittlung möglich – ganz ohne Ausdruck und Unterschrift.
Weitere Informationen
  • Die gewählte Abgabeart hat keinen Einfluss auf die Kosten bei Steuererklaerung-Polizei.de.
  • Steuererklaerung-Polizei.de informiert Dich automatisch, wenn gesetzlich vorgeschriebene Belege separat einzureichen sind.

Wie übermittle ich meine Steuererklärung an das Finanzamt?



Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Ob du verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abzugeben, hängt von deiner persönlichen Situation ab. In vielen Fällen besteht keine Pflicht – es gibt jedoch Ausnahmen. Die rechtliche Grundlage bildet § 46 Einkommensteuergesetz (EStG).

Wann besteht eine Abgabepflicht?

Eine Steuererklärung ist verpflichtend, wenn:

  • du Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld) von über 410 Euro im Jahr erhalten hast (Progressionsvorbehalt),
  • du gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse hattest, bei denen eines nach Steuerklasse VI abgerechnet wurde,
  • du mit deinem Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt hast,
  • du zusätzliche Einkünfte von über 410 Euro erzielt hast (z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung, Kapitalerträgen ohne Abgeltungsteuer oder Renten),
  • du vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wurdest.

Ausführliche Informationen zur Pflichtveranlagung für Arbeitnehmer findest du hier: Abgabepflicht für die Steuererklärung.

Wann besteht keine Abgabepflicht?

Eine Abgabe ist in der Regel nicht erforderlich, wenn:

  • du 2025 nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt warst,
  • du in Steuerklasse I eingestuft warst,
  • du keine Lohnersatzleistungen oder zusätzlichen Einkünfte hattest,
  • keiner der genannten Sonderfälle zutrifft.
Tipp: Freiwillige Abgabe kann sich lohnen

Auch ohne Pflicht kann sich eine sogenannte Antragsveranlagung lohnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten im Schnitt über 1.000 Euro Erstattung – etwa wegen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen, die beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden.

Im Zweifel: Finanzamt fragen

Wenn du unsicher bist, ob du abgeben musst, hilft dein zuständiges Finanzamt weiter.

Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?



Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?

Wenn du nach der elektronischen Abgabe deiner Steuererklärung noch Angaben ändern möchtest, kannst du die Erklärung jederzeit erneut über Steuererklaerung-Polizei.de an das Finanzamt senden – selbstverständlich kostenlos.

Klicke dazu im Menü auf „Steuererklärung abgeben“ und anschließend auf den Button „Abgabe der Steuererklärung erneut starten“.

Passe die gewünschten Angaben an und übermittle deine Steuererklärung erneut.

Wichtig: Das Finanzamt berücksichtigt automatisch die zuletzt übermittelte Version deiner Erklärung. 

Eine Unterschrift oder Papierabgabe ist bei der authentifizierten Übermittlung nicht mehr erforderlich.

Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?