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(2020) Übersicht über die wichtigsten Umrechnungskurse auf Jahresbasis für ausländische Währung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Übersicht über die wichtigsten Umrechnungskurse auf Jahresbasis für ausländische Währung

Die Umrechnung von Einkünften in ausländischer Währung muss auf Monatsbasis mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank erfolgen. Die monatlichen Umrechnungskurse werden vom Bundesfinanzministerium ermittelt.

Es wird allerdings nicht beanstandet, wenn die in einer ausländischen Währung erhaltenen Lohnzahlungen auf Basis eines jährlichen Umrechnungskurses - ermittelt aus den monatlich veröffentlichten Umsatzsteuerreferenzkursen, abgerundet auf volle 50 Cent - umgerechnet werden. (BMF-Schreiben vom 03.05.2018)

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