Ein behindertengerechter Umbau ist oft unvermeidbar, etwa bei einer schweren Behinderung oder nach einer gravierenden gesundheitlichen Veränderung. Die Kosten können schnell sehr hoch ausfallen. Umso wichtiger ist es, den behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastungen richtig abzusetzen. Genau hier liegt allerdings eine steuerliche Besonderheit, die viele Betroffene erst spät erkennen: Hohe Umbaukosten sind zwar grundsätzlich abziehbar, lassen sich aber regelmäßig nicht auf mehrere Jahre verteilen.
Schlagwort: Abflussprinzip
Umbaukosten aufgrund einer Behinderung nicht auf mehrere Jahre verteilen
Behinderte Menschen sind oftmals mit sehr hohen Aufwendungen belastet, die andere gesunde Menschen nicht haben. Die gilt insbesondere für eine behindertengerechte Umgestaltung des Wohnumfeldes, wie barrierefreie Umbaumaßnahmen in der Wohnung, Einbau eines Treppenlifts, Anbau eines Aufzuges, Bau einer Rollstuhlrampe, Umrüstung des Fahrzeuges usw. Dürfen die Umbaukosten aber auch auf mehrere Jahre verteilt werden.
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