Mit der Ländergruppeneinteilung 2025 ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für viele Steuerpflichtige, die Kinder oder Angehörige im Ausland unterstützen. Die neue Einteilung führt dazu, dass einzelne Länder steuerlich besser gestellt werden als zuvor. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe des abziehbaren Unterhalts sowie auf bestimmte Freibeträge aus. Wer betroffen ist, sollte die Änderungen genau kennen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Schlagwort: Auslandsunterhalt
Unterhalt an Angehörige: Geldzuwendungen nur noch bei Überweisung abziehbar
Wer Angehörige finanziell unterstützt, sollte genau hinschauen: Ab 2025 ist der Steuerabzug für Unterhaltszahlungen nur noch bei nachweisbarer Überweisung möglich. Das gilt auch für Unterstützungen ins Ausland.

