Gartenpflege kann teuer werden. Doch wer die haushaltsnahen Dienstleistungen richtig einstuft, kann bei der Einkommensteuer kräftig sparen. Hier erfahren Sie, wie Sie Gartenarbeiten steuerlich optimal geltend machen und typische Fehler vermeiden.
Kategorie: BMF-Schreiben
Neujahrsfalle beim Immobilienverkauf: So vermeiden Sie die Steuerfalle
Beim Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren droht oft eine Steuerfalle, die viele nicht auf dem Schirm haben: die sogenannte Neujahrsfalle beim Immobilienverkauf. Besonders bei geerbten Immobilien kann diese überraschend zu einer Steuerpflicht führen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um teure Steuerfolgen zu vermeiden.
Pflegepauschbetrag: Welchen Umfang müssen die Pflegeleistungen haben?
Wer Angehörige zu Hause unentgeltlich pflegt, kann steuerlich entlastet werden. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Pflegepauschbetrag zu erhalten? In diesem Beitrag erfahren Sie, wann und in welchem Umfang Pflegeleistungen erbracht werden müssen, um den Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG geltend machen zu können.
Verluste aus Termingeschäften: Steuererleichterung für Anleger
Seit 2021 konnten Verluste aus Termingeschäften nur stark eingeschränkt mit Gewinnen verrechnet werden. Das führte bei vielen Anlegern zu hohen Steuerlasten – und zu massiver Kritik. Doch mit dem Jahressteuergesetz 2024 gibt es nun eine entscheidende Wende: Die bisher geltende Begrenzung ist aufgehoben – und in vielen Fällen muss der Fiskus sogar die Verfahrenskosten tragen.
Rentenfreibetrag Witwenrente: Neuberechnung bei Einkommensanrechnung
Ändert sich die Witwen- oder Witwerrente durch die Anrechnung eigenen Einkommens, kann das Auswirkungen auf die Steuer haben – insbesondere auf den Rentenfreibetrag. Viele wissen nicht, dass in solchen Fällen der Rentenfreibetrag Witwenrente neu berechnet wird. Erfahren Sie hier, wie die Finanzverwaltung damit umgeht, welche Urteile bereits vorliegen und wie Sie Ihre Steuerbescheide absichern können.
Rentenbesteuerung 2025: BMF streicht Vorläufigkeit im Steuerbescheid
Ab sofort entfällt der Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung in neuen Steuerbescheiden. Das BMF sieht keinen verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf mehr – trotz laufender BFH-Verfahren. Was das für Rentner bedeutet und wie Sie reagieren sollten, erfahren Sie hier.
Kaufpreisaufteilung: Neue BMF-Arbeitshilfe für 2025
Die korrekte Kaufpreisaufteilung ist entscheidend für die Gebäudeabschreibung. Das BMF hat im Januar 2025 eine neue Version seiner Arbeitshilfe veröffentlicht. Wie sie funktioniert, worauf Vermieter achten sollten – und wann Gerichte eingreifen.
Erhaltungsrücklage: Werbungskostenabzug erst bei Abfluss aus Rücklage
Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage führen nicht sofort zu Werbungskosten. Der Bundesfinanzhof bestätigt: Abziehbar sind die Aufwendungen erst, wenn die Rücklage tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen verwendet wird – mit wichtigen steuerlichen Folgen für Vermieter.
Bonusleistungen der Krankenkasse: 150-Euro-Regelung ab 2025
Gesetzliche Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten oft mit Bonusprogrammen und Geldprämien. Seit Jahren galt eine Vereinfachungsregelung, nach der Bonuszahlungen bis 150 Euro den Sonderausgabenabzug nicht mindern. Nun wurde diese Regel dauerhaft ins Einkommensteuergesetz übernommen. Doch was bedeutet das für Versicherte steuerlich?
Inflationsausgleichsprämie: Lohnerhöhung in 2025 bleibt steuerfrei
Arbeitgeber konnten bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Beschäftigten zahlen. Voraussetzung war, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgte (§ 3 Nr. 11c EStG). Doch was passiert, wenn ab 2025 eine Lohnerhöhung folgt? Besteht die Gefahr, dass rückwirkend die Steuerfreiheit der Prämie entfällt? Eine aktuelle Klarstellung des Bundesfinanzministeriums (BMF) gibt Entwarnung.
Energetische Maßnahmen: Fragen-Antworten-Katalog des BMF
Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen. Die Förderung wird über drei Jahre verteilt und kann insgesamt bis zu 40.000 Euro für Energetische Maßnahmen betragen. Doch der Steuerabzug ist an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft – was bei vielen Steuerpflichtigen zu Unsicherheiten führt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daher seinen Fragen-Antworten-Katalog zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen aktualisiert.